Dokument-Nr. 12960

Handgranatenexplosion in Düsseldorf. Amtliche Meldung, in: Germania, Nr. 215, 06. August 1923
Wie aus Düsseldorf gemeldet wird, sind dort Sonnabendnachmittag gegen 7 Uhr während der französischen Wachtparade durch Explosion von Handgranaten 4 französische Soldaten und 3 Zivilisten mehr oder weniger schwer verletzt worden. Aus diesem Anlaß hat die Besatzungsbehörde den Chef der kommunalen Polizei in Düsseldorf und einen deutschen Zivilisten verhaftet; außerdem wurde über Düsseldorf der verschärfte Belagerungs zustand verhängt. Weitere Sanktionsmaßnahmen gegen die Stadt Düsseldorf sollen bevorstehen.
Nähere Angaben über den Vorfall liegen in Berlin bisher nicht vor. Die Maßnahmen der Besatzungsbehörden lassen indes erkennen, daß die Franzosen eine deutsche Täterschaft vermuten. Ob tatsächlich Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Vermutung gegeben sind, wissen wir nicht. Sollte die Untersuchung, an der Deutschland mitzuwirken bereit ist, eine deutsche Täterschaft erweisen, so würde die Reichsregierung dies aufs tiefste beklagen. Sie hat bei den Verhandlungen mit Nuntius Pacelli erst vor kurzem zum Ausdruck gebracht, daß sie jede verbrecherische Gewaltanwendung mit aller Schärfe verurteilt, und sie kann diese Verurteilung heute nur mit aller Schärfe wiederholen. Verbrecherische Gewaltakte bringen niemandem Nutzen, schädigen die deutsche Sache und haben nur Bedrückungen zur Folge.
Empfohlene Zitierweise
Anlage vom 06. August 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 12960, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/12960. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.10.2013.