Dokument-Nr. 18651

Strupp, Karl: Polen, in: Wörterbuch des Völkerrechts und der Diplomatie, Bd. 2, Berlin 1925, S. 284, 1925
Abschrift
Polen!
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„"Das Zwei-Kaiser-Manifest 5. XI. 1916 stellt sich lediglich als ein politisches Versprechen dar, das mit den Worten 'die der russischen Herrschaft entrissenen polnischen Gebiete' das künftige Staatsgebiet teilweise umschrieb. Am 12. IX. 1917 geschah mit der Einsetzung einer Obersten Staatsgewalt (des Regentschaftsrats) ein weiterer Schritt zur Gründung des Staates (doch war dieser 'in Wirklichkeit bloß eine durch die militärische Okkupation absolut regierte Provinz', Alex. Kohl, ö.Z.öff.R.II.Bd.,3.u.4.Heft 1921). Die volle Unabhängigkeit erlangte er erst mit dem Aufhören des Einflusses der Okkupationsmächte, das u.a. in der Proklamierung der Unabhängigkeit Polens durch den Regentschaftsrat 7. X. 1918 Ausdruck fand. Völkerrechtlich anerkannt wurde der neue polnische Staat von der Entente wie von den Mittelmächten tatsächlich schon wiederholt während des Krieges bzw. vor dem Frieden; formell von der Entente im Eingang zum Minoritätenschutzvertrag 28.VI 1919, von Deutschland im Versailler Frieden (Art. 87), von Oesterreich in jenem von St.-Germain (Art. 87 u. 89), von den übrigen kriegführenden Staaten als Mitsignataren der Friedensverträge von 1919 und 1920, aber auch, gleichwie von den neutralen Staaten, durch besondere Erklärungen im Laufe des Jahres 1919; von Rußland durch den Rigaer Frieden 1921."
Empfohlene Zitierweise
Strupp, Karl, Polenin: Wörterbuch des Völkerrechts und der Diplomatie, Bd.2, Berlin 1925, S.284 vom 1925, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 18651, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/18651. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 25.02.2019.