Dokument-Nr. 19018
Lichtenberg, Bernhard an Pacelli, Eugenio
Berlin-Charlottenburg, 03. September 1927

Hochwürdigster Herr Erzbischof!
Ew. Exzellenz beehre ich mich, nachdem der Hochwürdige Herr Dr. Kusmina sein Amt als Russenseelsorger und zu gleicher Zeit als Hausgeistlicher im St. Josefsheim vor 14 Tagen angetreten hat, eine Reihe von Fragen zur geneigten Entscheidung zu unterbreiten:
1. Darf dieser unierte Priester in seiner Hl. Messe die Hostien konsekrieren, welche zur Kommunion der Gläubigen nach lateinischem Ritus bestimmt sind, und die Hostie, die zur Erteilung des sakramentalen Segens nach lateinischem Ritus?
2. Darf dieser unierte Priester die Hl. Kommunion nach lateinischem Ritus austeilen?
3. Darf dieser unierte Priester den sakramentalen Segen nach lateinischem Ritus erteilen?
4. Dürfen die Gläubigen bezw. die Kinder des St. Josefsheimes während der Hl. Messe ihre üblichen Ge-
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bete laut verrichten und ihre Lieder singen?
Bis jetzt haben die Kinder der Hl. Messe nach orientalischem Ritus stillschweigend beigewohnt. Die Hl. Kommunion ist bis jetzt von einem unserer Priester ausgespendet und der Hl. Segen erteilt worden. Einer von uns zelebriert wöchentlich 1 Mal in der Anstaltskapelle, um die Hl. Species zu erneuern. Da aber die gleichzeitigen Verpflichtungen in der Pfarrkirche und die übrigen seelsorglichen und unterrichtlichen Aufgaben zu häufigen Kollisionen mit dem doppelten Dienst führen werden, bitte Ew. Exzellenz ehrfurchtsvoll, zu erwägen, ob eine necessitas im Sinne des C.I.C. vorliegt.
Ew. Exzellenz
in tiefster Ehrfurcht
ergebenster
Lichtenberg.
Empfohlene Zitierweise
Lichtenberg, Bernhard an Pacelli, Eugenio vom 03. September 1927, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 19018, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/19018. Letzter Zugriff am: 24.04.2024.
Online seit 25.02.2019.