Dokument-Nr. 2893
Hollweck, Josef an Pacelli, Eugenio
Eichstätt, 07. August 1919

Hochwürdigster und Gnädigster Herr!
Ew. Exzellenz!
Die letzten Tage haben mir soviel an Arbeit gebracht, daß ich nicht im Stande war, die gestellten Fragen zu beantworten. Am 4. ds. abends von München, wo ich den Arzt konsultieren mußte, zurückgekehrt benutze ich die ersten freien Augenblicke die weittragenden Fragen, welche ich beantworten soll u. über welche ich inzwischen viel nachgedacht habe u. die ich viel hin u. her erwogen habe, zu besprechen.
1. Was die künftige Besetzg. der deutschen Bischofssitze anlangt, so meine ich, wäre an folgenden Punkten unbedingt festzuhalten.
a.) Unter gar keinen Bedinggen. sollte mehr ein staatliches Nominationsrecht oder irgendeine staatliche Ingerenz, sei es in welcher Form nur immer, zugelassen werden. Diese Kirchenämter müssen vollkommen frei u. nur in Hinsicht auf die kirchlichen Interessen besetzt werden. Die staatliche Besoldg., die nur eine teilweise Restitution aus den in der Säkularisation (1802 u. den folg. Jahr) vollzogenen Beraubg. der deutschen Kirche ist, darf für irgendeine staatliche Ein-
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flußnahme in keiner Weise als Grund zugelassen werden. Für Bayern u. das ganze Reich ist dies festzuhalten ganz gleichmäßig u. auch für die ehedem österreichischen Gebiete. Eine Vorlage der Liste der Kandidaten an die Regierungen oder eine Beteiligg. staatlicher Commissäre an etwaigen Wahlakten, oder Vorschlägen, die zu machen sind, wäre meines Erachtens im vorhinein abzuweisen. Die Einmischg. der Staatsgewalt ist in Klerus u. Volk durchgängig verhaßt. Es gibt sogenannte Staatspfaffen, die unter absichtlicher Ignorierg. dieser Abmachg. die bisherige Staatsingerenz in die Besetzung der bischöflichen Stühle für wohltuend erachten, aber die Abneigg. dagegen von Klerus u. Volk ist eine Tatsache, die sich nicht leugnen läßt.
b.) Die Wahlen durch die Domkapitel, wo sich dieselben die Freiheit zu wahren wußten, haben sich durchgehend bewährt. In der Regel sind dadurch tüchtige Bischöfe auf die Sitze erhoben worden. Aber diese Freiheit der Wahl, die bloß kirchliche Interessen ins Auge fassen darf, wäre den Kapiteln in jeder Weise zu schützen; sie dürften nicht durch geheime Instruktionen, die auf diplomatischem Weg von den Regierungen in Rom erpreßt wurden, durch Einreichung von Kandidatenlisten vor den Wahlen, durch Duldg. der Anwesenheit von staatlichen Wahlkommissären bei denselben, gebunden werden, so daß die Wahlen selbst für die Kapitel eine wahre Qual sind. Sie sollen frei wählen, aber die Diplomatie hat vorher alle Wege geebnet, auf denen die Feinde der freien Wahl eindringen können, so daß mit ihnen fast immer ein wahrer Kampf um die Freiheit der Wahl erst durchgefochten werden muß. Das ist den Domkapiteln natürlich eine unangenehme Sache, so großes Gewicht sie auf das Recht der Bischofswahl sonst legen.
c) Angesichts all dieser Schwierigkeiten würde es mir sympathischsten sein, wenn für alle Gebiete, die durch den Krieg vom alten Staatskirchentum erlöst worden sind (Deutschland, Österreich), die Besetzg. der Bischofssitze durch päpstl. Institution erfolgen würde,
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juxta modum in Codice provisum (can. 329, § 2) auf Vorschlag des Domkapitels hin. Dasselbe hätte wenigstens drei Candidaten vorzuschlagen. Die Kurie soll aber an die vom Kapitel Vorgeschlagenen nicht gebunden sein. Die Kurie kann am leichtesten die Zudringlichkeiten der geistlichen Werber, der politischen Parteien und der Staatsregierungen abweisen u. rein die kirchlichen Interessen bei der Auswahl im Auge behalten. Sie kan [sic] eventuell auch Ordensleute instituieren, wenn es nach Lage der Dinge wünschenswert ist. Die politischen Parteien, die sich als besondere Verfechter kirchlicher Interessen bei solchen Gelegenheiten in den Vordergrund drängen, sind ebenso abzuweisen als andere Einflüsse. Die geistlichen Werber wissen sich gerade der politischen Parteien zu ihren Zwecken u. ihren Interessen zu bedienen. Fort mit all diesen Nebenregierungen! Wir brauchen in der Kirche nur Männer, die vom Kirchengedanken ganz erfüllt u. durchdrungen sind, nicht aber Männer, denen der Staatsgedanke alles oder fast alles ist, u. die sich mehr als Staatsmänner denn als Kirchenmänner wissen u. fühlen. Solche will auch das Volk nicht. Unser Volk will in der Kirche Gottes Kirchenmänner, denen die religiösen Interessen überall oben anstehen, qui sentiunt cum ecclesia. Sie dürfen nicht Beamte sein, sondern Priester, Schützer des Volkes in seinen religiösen Interessen. Die oberste kirchliche Instanz soll sich ja die Besetzg. der obersten kirchlichen Ämter sichern u. keine staatliche Instanz mehr dulden, weder direkte noch die viel gefährlichere indirekte, welche die kirchlichen Kreise noch mehr corrumpiert als jene. Aber an der einmal eingeführten u. durchgeführten kirchlichen freien Institution dürfte nicht mehr in Zukunft geändert werden. Auch geistliche Kreise dürften daran nicht mehr rütteln dürfen. –
2. Was sodann die anderen Gedanken betrifft, welche Ew. Exzellenz in den Briefen 5./17. Juli berühren u. welche die allgemeine Stellg. der Kirche in den deutschen Staatsgebieten und im deutschen Reich überhaupt betreffen, so sehe ich daraus, daß auch bei der deutschen diplomatischen Vertretung des hl. Stuhles Bemühgen. gemacht wurden, die Bedenken zu zerstreuen, welche die letzten Verhandlgen. in Weimar, Karlsruhe, Stuttgart u. s. w. gemacht haben u. machen mußten.
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Auch mir selbst gegenüber wurde darauf hingewiesen, daß ja die Gewissens- u. Glaubensfreiheit wohl anerkannt sei in diesen Grundgesetzen. Gewiß wird in denselben das Individuum religiös frei erklärt, aber nur, um ungehindert der Religion den Rücken kehren zu können u. zwar alle n Religionen. Diese Sätze haben nicht die Bedeutg. u. Absicht keinen Religionszwang zu üben. Das Individuum wird vielmehr geradezu eingeladen, sich von aller Religion zu befreien. So haben diese Gedanken schon die Revolutionsmänner von 1848 verstanden u. vertreten u. in "die Grundrechte des deutschen Volkes" aufgenommen. Man hat das längst durchschaut u. aus der Praxis des Liberalismus heraus näher erfahren. Der Kirche u. den Katholiken soll daraus kein Heil erblühen u. ist keines zu hoffen. –
Eine "Staatskirche" hatten wir auch bisher längst nicht mehr. Diese ist auch keine Gefahr mehr u. die fernere Abwendg. einer solchen Gefahr kein Gewinn, der anzuschlagen u. für die etwas preiszugeben wäre. Dagegen ist die prinzipielle, auch von den Katholiken u. ihren Führern u. Vertretern angenommene Unterordnung der Kirche unter das Staatsgesetz – ambito nel diritto commune – ein so schwerer Fehler u. eine so große Gefahr, daß alle sogenannten Gewinne, Besteurg., Erhaltg. der Universitäten bzw. der theol. Fakultäten in ihnen, Anerkennung der Kirche als Gesellschaft des öffentlichen Rechts, Freiheit der Pfründebesetzg. u. d. gl. völlig verschwinden. Das alles kann u. wird in Zukunft gelegentlich geändert werden u. die deutschen Bischöfe, die Vertreter der deutschen Katholiken haben dem allen gegenüber sich wehrlos gemacht. Sie haben ohne Protest dieser prinzipiellen Unterordng. der Kirche u. den Staat zugestimmt. Hoffentlich rettet der hl. Stuhl das kirchl. Prinzip auch für Deutschland. Die deutschen Katholiken haben die protestantische "Kirche" d. h. das sogenannte "Christentum" gerettet, sich selbst u. ihre Stellgen. als wohlbezahlte Theologieprofessoren, aber die Kirche ist im Stich gelassen. Sie muß sich selbst retten. Man hat alles über sich ergehen lassen u. wird jetzt dafür von protest. Juristen u. Theologen als "weitblickend", "friedfertig" gepriesen. Aber ich werde bitter. Die Erfahrgen. der letzten Zeit haben mich bitter gemacht, weil auch die versagen, auf welche ich gehofft hatte – die Bischöfe u. die Theologen. Sie waren in erster Linie berufen mit aller Kraft für die Kirche einzutreten. Sie alle schw e i gen u. man sucht der Welt jetzt vorzumachen, daß das "Zentrum" ja alles wieder einmal gerettet habe.
In tiefster Ehrfurcht u. Ergebenheit zeichnet
Ew. Exzellenz
untertänigster Diener
R. J. Hollweck, can. u. prof.
Empfohlene Zitierweise
Hollweck, Josef an Pacelli, Eugenio vom 07. August 1919, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 2893, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/2893. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 04.06.2012.