Dokument-Nr. 3189

Dunkmann, Karl: Vorläufuge [sic] Satzung des konfessionellen Friedenbundes. [Berlin], vor dem 05. Oktober 1920

Entwurf!
1. Der Friedensbund will bekenntnistreue Protestanten und Katholiken zusammenführen, welche als Deutsche und als Christen sich verpflichtet fühlen, die kirchliche, kulturelle und politische Zerklüftung unseres Volkes zu überbrücken durch die Pflege gege n seitiger Achtung und Verständigung, durch vaterländische und christliche Gemeinschaftsarbeit auf Grund ehrlichen Vertrauens.
2. Die Mitglieder fördern gegenseitig alle religiösen und kirchlichen Bestrebungen, die sich die Förderung des deutschen Geistes- und Kulturlebens, der Volkserziehung, des sozialen und staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens zur Aufgabe stellen. Sie sind der Überzeugung, dass die Erneuerung deutschen Volkstums hervorwachsen muss aus einer religiösen Wiedergeburt.
3. Der Vorstand des Friedensbundes wird, wo immer verletzende Angriffe denkonfessionellen Hader in unserem Volke zu entfachen drohen, den Fall sachlich und sorgfältig prüfen und nötigenfalls eine freimütige Anfrage an die maßgebende Stelle richten, sie sei katholisch oder evangelisch.
4. Jede politische Stellungnahme liegt dem Bunde fern. Vielmehr bekämpft er die Hereinziehung des konfessionellen Gegensatzes in die Politik. Wie die Kirchen fortan ihre Angelegenheiten selbständig regeln, so auch ihre gemeinsame Auseinandersetzung. Sie geht die öffentliche deutsche Politik nichts an. Diese ist gemeinsame Angelegenheit aller Deutschen aller Weltanschauungen.
5. Die vornehmlichste Arbeit des Friedensbundes fällt den Ortsgruppen zu. Als Freundschaftsbunde sollen sie in stiller Arbeit von Mensch zu Mensch einen Luftkreis persönlichen Vertrauens schaffen und den Geist einer vaterländischen und christlichen Arbeitsgemeinschaft
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wecken, vorerst unter den Mitgliedern, dann unter den übrigen Volksgenossen. Hi e rzu sollen dienen Aussprachen über gemeinsame deutsche und christliche Zeitaufgaben, vor allem aber das Zusammenarbeiten an deren örtlicher Lösung. Das bringt die Angehörigen beider Bekenntnisse menschlich einander näher und lässt sie die Schicksalsverbundenheit und Lebensgemeinschaft aller Volksgenossen wie des Näheren aller Christen erleben.
6. Der Friedensbund unterhält seine Geschäftsstelle und giebt eine Zeitung heraus als Mittel des Austausches und der öffentlichen Bekanntmachung.
7. Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag von 10,- Mk. Als Gönner (Stifter) gilt wer während einiger Jahre einen außerordentlichen Beitrag von mindestens 100 Mk. leistet.
8. Sobald in einer größeren Anzahl Ortsgruppen sich gebildet haben, wird eine Generalversammlung die endgültige Satzung feststellen und einen Vorstand wählen.
Empfohlene Zitierweise
Dunkmann, Karl, Vorläufuge [sic] Satzung des konfessionellen Friedenbundes, [Berlin] vom vor dem 05. Oktober 1920, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 3189, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/3189. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 14.01.2013.