Dokument-Nr. 4457

Bornewasser, Franz Rudolf: Ein Leser unserer Zeitung schreibt uns, in: Saarbrücker Landeszeitung, vor dem 27. Juli 1923
Auf der Reise wird mir Ihre geschätzte Zeitung vom 15. Juli Nr. 184 nachgesandt. In dem Artikel "Die Schulen und die religiöse Frage im Saargebiet" finde ich den mehr als merkwürdigen, aber die obige Frage blitzartig beleuchtenden Satz: "Der Kardinal von Köln, unser ausgesprochener Gegner, sollte den Vorsitz der Feierlichkeit führen. Wenn das unterblieb, so ist es dem Einschreiten unserer Regierung beim dem Heiligen Stuhl zu verdanken." Als ich das las, fiel mir das bezeichnende Wort eines Teilnehmers des Saarländischen Katholikentages ein. Derselbe hörte, dass der "Saarcourier" zur Zeit zuerst die erfundene Nachricht gebracht habe, der Kardinal von Köln werde auch zum Katholikentag und zur Grundsteinlegung der neuen Kirche eingeladen. – Uebrigens eine Nachricht des Saarcouriers, deren Tendenz zu erforschen für die Katholiken des Saargebietes nicht ohne Interesse wäre. – Da machte er die Bemerkung: "Es würde mich, wenn der Kardinal nicht kommt, nicht wundern, wenn dieser ersten unwahren Nachricht später die zweite ebenso unwahre folgte, Rom habe den Kardinal von Köln am Erscheinen gehindert." Wie prompt ist das eingetreten! Man sieht, jener Teilnehmer durchschaute klar die Situation.
Im übrigen kann ich Ihnen aus zuverlässigster Quelle versichern:
1) Der Herr Kardinal von Köln hat niemals eine Einladung zum Saarländischen Katholikentag oder zur Feier der Grundsteinlegung der neuen Kirche erhalten und hat niemals die Absicht gehabt hinzugehen.
2) Der Herr Kardinal ist von Rom mit keinem Worte daran gehindert worden, einer Einladung, die freilich nicht erfolgt ist, zu folgen.
Empfohlene Zitierweise
Bornewasser, Franz Rudolf, Ein Leser unserer Zeitung schreibt unsin: Saarbrücker Landeszeitung vom vor dem 27. Juli 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 4457, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/4457. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 10.09.2018.