Dokument-Nr. 546
Pacelli, Eugenio an Stresemann, Gustav
Berlin, 09. Oktober 1927

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Euere Exzellenz
Von verschiedenen Stellen wurde die Aufmerksamkeit des Heiligen Stuhles darauf gelenkt, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel I46 Abs.2 und I49 der Reichsverfassung (Reichsschulgesetz) in mehreren Punkten mit den Bestimmungen des zwischen dem Heiligen Stuhle und der Bayerischen Regierung abgeschlossenen Konkordates vom 29. März I924 in Berührung tritt und daß insbesondere die in dem Entwurf enthaltenen Vorschriften über die Beaufsichtigung und Leitung des Religionsunterrichtes nicht ohne weiteres mit der in dem gennanten [sic] Konkordate getroffenen Regelung in Einklang zu bringen sind. Um für die Zukunft jedes Missverständnis und alle Weiterungen auszuschliessen, bin ich beauftragt, auf die Erklärung Bezug zu nehmen, die mir am I3. November I9261 unter Nr. II. Va 5I5 (Angabe 3) vom Auswärtigen Amte als Ergebnis der zwischen dem damaligen Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Dr. Simons, und mir geführten Verhandlungen überreicht wurde. Hiernach wird das erwähnte Konkordat durch spätere Reichsgesetze nicht berührt. Ich darf infolgedessen Euere Exzellenz ergebenst bitten, bei der Reichsregierung die erforder-
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lichen und geeigneten Maßnahmen zu erwirken, um dieser Erklärung Beachtung zu sichern.
Mit dem Ausdruck ausgezeichnetster Hochachtung habe ich die Ehre zu zeichnen
Euerer Exzellenz
Ergebenster
(gez.) + Eugen Pacelli
Erzbischof von Sardes
Apostolischer Nuntius.
1Jahresangabe unleserlich, möglerweise auch 1920.
Empfohlene Zitierweise
Pacelli, Eugenio an Stresemann, Gustav vom 09. Oktober 1927, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 546, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/546. Letzter Zugriff am: 25.04.2024.
Online seit 25.02.2019.