Dokument-Nr. 8591
Wilisch, Magnus an [Jarres, Karl]
Dresden, 08. Mai 1924

Abschrift zu Nr. II Vat. 529./Abschrift I 5950 Saechsisches Ministerium der auswaertigen Angelegenheiten. Nr. 642 a I.
Fuer Sachsen gibt es weder ein Concordat noch ein concordatsmaessiges Uebereinkommen zwischen Staat und Kurie. Das Saechsische Ministerium fuer Volksbildung prueft zur Zeit die Frage, welche Staatsleistungen an die roemisch-katholische Kirche auf Rechtstiteln im Sinne von Artikel 138 und 173 der Reichsverfassung beruhen. Nur soweit das Vorliegen von Rechtstiteln zweifellos nicht anerkannt werden kann, sind die bisherigen Betraege in den Staatshaushaltsplan fuer 1924 nicht wieder eingestellt worden.
Es handelt sich hier um folgende Posten:
1. Beihilfen zur Unterstuetzung von Kirchengemeinden, bisher Kap. 97 Titel 1 des Staatshaushaltsplans.
2. Beihilfe dem Wendischen Seminar zu Prag, bisher Kap. 97 Titel 3 des Staatshaushaltsplans.
3. Beihilfen fuer Studierende der Theologie und bei der Vorbereitung auf dieses Studium, bisher Kap. 97 Titel 4 des Staatshaushaltsplans.
4. Pauschsumme zu Tagegeldern und Reisekosten an Geistliche bei Besuchen unvermoegender Kranker und anderen amtlichen Reisen, bisher Kap. 97 Titel 6 des Staatshaushaltsplans.
5. Unterstuetzungen fuer dienstunfaehig gewordene Geistliche in der Oberlausitz, Beitraege zu solchen und zur Ruhegehaltsklasse fuer Geistliche in der Oberlausitz, bisher Kap 97 Titel 8 des Staatshaushaltsplans.
6. Besoldungsbeitraege fuer die Geistlichen zu Neuleutersdorf und Schirgiswalde, bisher Teil von Kap. 97 Titel 2 des Staatshaushaltsplans.
Bei allen diesen Posten handelt es sich lediglich um reine Etatseinstellungen, fuer die sich ein Rechtstitel nicht nach-
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weisen laesst. In gleicher Weise sind solche Posten auch fuer die evangelisch-lutherische Religionsgesellschaft in den diesjaehrigen Haushaltsplan nicht wieder mit aufgenommen worden. Im Uebrigen hat sich das Ordinariat des Bistums Meissen grundsaetzlich bereit erklaert, im Rahmen der fuer das Ordinariat geltenden kirchlichen Bestimmungen in Verhandlungen ueber eine vorlaeufige Abloesung der Staatsleistungen einzutreten.
Fuer den Minister:
I.A.
gez. Wilisch.
Empfohlene Zitierweise
Wilisch, Magnus an [Jarres, Karl] vom 08. Mai 1924, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 8591, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/8591. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 18.09.2015.