Fuldaer Bischofskonferenz 1920 vom 17.-20. August, 2. Nachtrag zum Protokoll

Im zweiten Nachtrag zum Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom August 1920 ging es um die von den Bischöfen geforderte Anerkennung der Ungültigkeit einiger bisheriger landesgesetzlicher Bestimmungen aufgrund der 1919 in Kraft getretenen Weimarer Reichsverfassung. Die Bischöfe forderten im Allgemeinen eine größere Freiheit der Kirche von bisherigen staatlichen Reglementierungen. Konkret gefordert wurden die kirchliche Freiheit für den Bau von Kirchen und ähnlicher Gebäude, die freie Vermögensverwaltung, die Erklärung der Unwirksamkeit der Gesetze über die geistlichen Orden, die freie Wahl der Bischöfe und Domgeistlichen sowie die kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe. Weiterhin forderten die Bischöfe die Beendigung der Anzeigepflicht bei Pfarrbesetzungen, keine staatliche Aufsicht der Priesterseminare, die freie bischöfliche Wahl der Bestimmungen der Kandidaten für einen geistlichen Stand, die rechtliche Anerkennung der Aufhebung des Treueides der Bischöfe, der ehemals gegenüber dem Kaiser und den Landesherren gesprochen werden musste, sowie eine Dreierliste (Ternavorschlag) des Episkopats bei der Besetzung von Pfarreien durch das Patronatsrecht.
Quellen
2. Nachtrag zum Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom August 1920, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1: 1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, S. 277-282.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1920 vom 17.-20. August, 2. Nachtrag zum Protokoll, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 10027, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/10027. Letzter Zugriff am: 25.04.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 26.06.2019.
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