Konsistorium, Päpstliches

Das Konsistorium war ursprünglich die feierliche, öffentliche Gerichtsverhandlung, an der neben dem Papst unter anderem auch Kardinäle teilnehmen. In erweiterter Bedeutung meinte das Päpstliche Konsistorium die Beratung des Papstes durch die Kardinäle der Kurie. Mit der Institutionalisierung der Kardinal-Kongregationen im 16. Jahrhundert trat das Konsistorium in den Hintergrund und dient als feierliches Forum für die Vornahme päpstlicher Regierungsakte und bereits getroffener Entscheidungen. Neuernannten Kardinälen wurde vom Papst im Konsistorium das Ernennungsdekret und das rote Birett überreicht. Erst mit dieser Zeremonie erlangte die Ernennung des Kardinals Rechtswirksamkeit. Dies galt auch für Kardinäle, deren Namen aus besonderen politischen Gründen nicht genannt werden und die "in pectore" berufen wurden.
Literatur
KALB, Herbert, Konsistorium, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 6 (1997), Sp. 293 f.
Empfohlene Zitierweise
Konsistorium, Päpstliches, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 11006, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/11006. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 15.10.2010.
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