Konkordat mit Serbien von 1914

Serbien und der Heilige Stuhl traten auf Initiative Belgrads 1912 in Verhandlungen um ein Konkordat, da die Anzahl der Katholiken durch die neuserbischen Gebiete stark gestiegen war. Für Belgrad war vor allem das Protektorat Österreich-Ungarns über die Katholiken in Albanien und im Osmanischen Reich unerträglich. Gegner eines Konkordatabschlusses waren der Metropolit Mihailo, Oberhaupt der serbischen orthodoxen Kirche, der deren Interessen für gefährdet ansah, und Wien, weil es seine guten Beziehungen zum Vatikan aufrecht erhalten und sein Protektorat behalten wollte.
Im Februar 1913 wurde eine sechsköpfige Fachkommission zur Beratung über den Inhalt des Konkordates gegründet. Mitte September 1913 beendete sie ihre Arbeit, um in direkte Verhandlungen mit Rom eintreten zu können. Lujo Bakotić wurde zum Delegierten in Rom ernannt und führte dort vorbereitende Gespräche mit der Kurie.
Am 20. Januar 1914 begannen die offiziellen Verhandlungen in Rom. Pacelli war als Sekretäre der Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten maßgeblich in die Verhandlungsführung involviert. Am 24. Juni 1914 wurde der Konkordatstext unterzeichnet, am 26. Juli durch ein Gesetz bestätigt, am 21. August vom Parlament in Niš ratifiziert, jedoch erst am 20. März 1915 von der Kurie.
Im Wesentlichen legte das Konkordat Folgendes fest: In Belgrad sollte eine Erzdiözese für das serbische Staatsgebiet errichtet werden. Der Erzbischof und die Bischöfe mussten einen Eid auf den serbischen König ablegen und sich verpflichten, vor jedem Gottesdienst ein Gebet für ihn zu sprechen. Dafür war dem Klerus volle Handlungsfreiheit im kirchlichen Dienst gewährt, solange dieser nicht gegen die geistliche Lehre verstieß. Der katholische Religionsunterricht wurde gesetzlich festgelegt und unter die Aufsicht der Bischöfe gestellt. In Belgrad sollte ein Priesterseminar eröffnet werden, das auch der Staat durch alljährliche finanzielle Gaben unterstützen sollte. Darüber hinaus wurden konfessionelle Mischehen vom Staat als gültig anerkannt, Streitfälle sollte nicht mehr der Erzbischof, sondern ein geistliches Gericht klären und die Kinder von Mischehen wurden nun nicht mehr gezwungenermaßen orthodox erzogen, sondern die Erziehung wurde den katholischen Gläubigen überlassen.
Für Serbien war das Konkordat auch ein außenpolitischer Prestigegewinn, da es mit einer Festigung seiner Stellung auf dem Balkan einherging.
Quellen
MERCATI, Angelo (Bearb.), Raccolta di Concordati su Materie Ecclesiastiche tra la Santa Sede e le Autorità Civil, Bd. 1: 1098-1914, Rom 21954, S. 1100-1103.
Literatur
BOECKH, Katrin, Von den Balkankriegen bis zum Ersten Weltkrieg, Kleinstaatenpolitik und ethnische Selbstbestimmung auf dem Balkan (Südosteuropäische Arbeiten für das Südost-Institut München 97), München 1996, S. 313-323.
CHENAUX, Philippe, Pie XII, Diplomate e pasteur (Histoire Biographie), Paris 2003, S.76-84.
Empfohlene Zitierweise
Konkordat mit Serbien von 1914, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 11127, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/11127. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 15.07.2013.
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