Provinzialstände, Königreich Preußen

Die Provinzialstände oder auch Provinziallandtage waren in Preußen die ständischen Vertretungen in den acht Provinzen des Königreichs. Sie wurden aufgrund eines Gesetzes von König Friedrich Wilhelm IV. aus dem Jahr 1823 eingerichtet. Da die Standschaft an Grundeigentum gebunden war, wurden sie vom Adel dominiert. Obwohl die Provinzialstände eine Reaktion der Monarchie auf den süd- und mitteldeutschen Parlamentarismus darstellten, besaßen sie kein Gesetzgebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Ihre Aufgabe bestand hauptsächlich darin, den König bei Gesetzesentwürfen, welche die Belange der jeweiligen Provinz betrafen, zu beraten. Ihre legislativen Funktionen richteten sich allein auf kommunale Angelegenheiten und unterstanden der königlichen Aufsicht. Weil in Preußen keine gesamtstaatliche Stände- oder Volksvertretung existierte, stellten die Provinzialstände die höchste Parlamentsebene dar. Nachdem sie zwischen 1848 und 1851 bereits ihre Aktivitäten eingestellt hatten, erfolgte ihre Aufhebung im Jahr 1875 mit der preußischen Provinzialordnung.
Quellen
GEHRKE, Roland, Landtag und Öffentlichkeit. Provinzialständischer Parlamentarismus in Schlesien 1825-1845 (Neue Forschungen zur Schlesischen Geschichte 17), Köln / Weimar 2009.
Empfohlene Zitierweise
Provinzialstände, Königreich Preußen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1388, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1388. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 10.09.2018.
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