Deutscher Evangelischer Kirchenbund

Der Neuaufbau der evangelischen Kirche nach der Weimarer Reichsverfassung von 1919 machte eine gemeinsame Vertretung des deutschen Protestantismus dringend notwendig. Diese sollte jedoch die landeskirchliche Unabhängigkeit keinesfalls einschränken. Nach einer Vorkonferenz der Vertreter der Kirchenleitungen sowie aller wichtiger evangelischer Vereine am 27./28. Februar 1919 in Kassel und der Annahme der dort entworfenen Vorschläge durch 341 repräsentative Vertreter beim Kirchentag vom 1.-5. September 1919 in Dresden konnte der "Deutsche Evangelische Kirchenbund" am 25. Mai 1922 an den Gräbern der Reformatoren in Wittenberg gegründet werden.
Der Zweck des Bundes waren die Wahrung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der deutschen evangelischen Landeskirchen in einem engen und dauernden Zusammenschluss sowie die Pflege des Gesamtbewusstseins des deutschen Protestantismus, jedoch ohne die Selbständigkeit der verbündeten Kirchen in Bekenntnis, Verfassung und Verwaltung einzuschränken (§ 1). Der Kirchenbund wurde nicht durch eigene Mittel finanziert, sondern durch Umlage der Kosten auf die einzelnen Landeskirchen (§ 18), wodurch der Bund auch finanziell auf die Landeskirchen angewiesen war. Diese konnten zudem jederzeit aus dem Bund austreten (§ 21). Die Organe des Bundes waren der Kirchentag mit 210 Mitgliedern, der Kirchenbundesrat, in dem die 28 Landeskirchen vertreten waren, sowie der Kirchenausschuss als leitendes und vollziehendes Organ, dessen 36 Mitglieder je zur Hälfte vom Kirchentag und vom Kirchenbundesrat gewählt wurden. Den Vorsitz des Kirchenausschusses bildete der Präsident des Preußischen Evangelischen Oberkirchenrates, dem das Kirchenbundesamt zugeordnet war. Seit 1925 war Hermann Kapler Präsident des Kirchenausschusses und damit höchste Repräsentanz des deutschen Protestantismus.
Die Arbeit des Kirchenbundes hatte weder in der kirchlichen noch in der politischen Öffentlichkeit eine prägende Kraft, sodass der Bund 1933 wieder aufgelöst wurde. Parallel zum Aufbau des Kirchenbundes organisierten sich die 28 Landeskirchen selbständig in eigenen kirchlichen Verfassungen, welche auch nach der Auflösung des Kirchenbundes Bestand hatten.
Literatur
BOBERACH, Heinz / NICOLAISEN, Carsten / PABST, Ruth (Bearb.), Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen 1918 bis 1949: Organe – Ämter – Verbände – Personen, Bd. 1: Überregionale Einrichtungen (Arbeiten zur evangelischen Zeitgeschichte A 18), Göttingen 2010, S. 15-65.
SCHOLDER, Klaus, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1: Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918-1934, Frankfurt am Main / Berlin / Wien 1977, S. 34-39.
Empfohlene Zitierweise
Deutscher Evangelischer Kirchenbund, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 14052, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/14052. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 24.10.2013.
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