Sitzung der Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten am 25. Februar 1926 über die Bischofskandidatenlisten in Bayern

Am 25. Februar 1926 versammelte sich die Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten, um über das Thema "Circa le liste dei candidati all'episcopato" zu beraten. Anwesend waren die Kardinäle Antonio Vico, Andreas Frühwirth, Raffaele Scapinelli di Leguigno, Vittorio Amedeo Ranuzzi de' Bianchi, Achille Locatelli, Giovanni Vincenzo Bonzano, Enrico Gasparri, Franz Ehrle SJ, Aurelio Galli, Präfekt Pietro Gasparri und Sekretär Francesco Borgongini-Duca.
In der "Relazione" wurde aus Artikel 14, § 1 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und Bayern vom 29. März 1924 geschlossen, dass dem Heiligen Stuhl drei Arten von Listen vorzulegen seien: 1) alle drei Jahre von den Bischöfen, 2) alle drei Jahre von den Kapiteln sowie 3) vom Kapitel des jeweils vakanten Stuhls. Gasparri habe Pacelli am 24. Januar 1925 beauftragt, ein "schema di regolamento" für die Ausführung des Paragraphen zu verfassen. Am 26. April 1925 habe Pacelli drei separate Entwürfe an Gaetano De Lai, den Sekretär der zuständigen Konsistorialkongregation, gesandt (vgl. Dokument Nr. 18476). Der Nuntius habe dafür plädiert, die Dekrete "sub secreto" zu halten. De Lai habe die Entwürfe approbiert, sei jedoch der Ansicht gewesen, dass sie zuvor den bayerischen Bischöfen vorgelegt werden und "in plenaria" diskutiert werden sollten. Alberto Vassallo di Torregrossa, Pacellis Nachfolger als Nuntius in München, habe dies ausgeführt. Die Antworten der Bischöfe finden sich im "Sommario" der Tischvorlage. Weil die Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten für Themen zuständig sei, die das Staat-Kirche-Verhältnis betreffen, werde die Angelegenheit ihr vorgelegt. Sie solle auch entscheiden, ob sie die betreffenden Dekrete selbst veröffentlichen wolle oder ob die Münchener Nuntiatur separate Mitteilungen an die einzelnen bischöflichen Kurien ergehen lassen soll.
Dementsprechend sollten die Kardinäle folgende Fragen beantworten: "1. Se e come siano da approvarsi i progettati decreti.
2. Come debbano eventualmente essere pubblicati."
Aus dem Protokoll geht hervor, dass die Kardinäle, insbesondere Bonzano und Ehrle, einige Anmerkungen zu den Dekreten und den Anmerkungen der bayerischen Bischöfe machten. Sie schlugen zudem vor, dass man ein einziges Dekret aus den drei Dekreten machen solle. Am 2. März 1926 stimmte der Papst zu. Jedoch sollte Pacelli nach den Gründen befragt werden, warum das Dekret "sub secreto" gehalten werden solle Dokument Nr. 16267. Nach dem Erhalt der Antwort Pacellis vom 6. März (Dokument Nr. 18567) folgte der Papst dessen Argumentation und beschloss, dass drei Dekrete an die Bischöfe und Kapitel erstellt werden sollten, die jeweils als "sub secreto" zu gelten hatten.
Dem Protokoll wurden vier Anlagen beigefügt:
1. der Bericht Pacellis an Gasparri Nr. 32600 vom 16. April 1925 (Dokument Nr. 18476),
2. der Entwurf der Weisung Gasparris an Pacelli Nr. 519/26 vom 2. März 1926 (Dokument Nr. 16267),
3. das entschlüsselte Telegramm Pacellis an Gasparri Nr. 483 vom 6. März 1926 (Dokument Nr. 18567) und
4. die drei endgültigen Dekrete.
Quellen
Sacra Congregazione degli Affari Ecclesiastici Straordninari, Sessione 1289, Stampa 1152, Baviera, Circa le liste dei candidati all'episcopato, Febraio 1926; SRRSS, AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S. Congregazione, 1926, 80, [unpagieniert].
Protokoll der Sitzung; SRRSS, AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S. Congregazione, 1926, 80, [unpagieniert].
Literatur
Konkordat mit Bayern von 1924, Artikel 14; Schlagwort Nr. 23092.
Empfohlene Zitierweise
Sitzung der Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten am 25. Februar 1926 über die Bischofskandidatenlisten in Bayern, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1444, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1444. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 27.06.2017.
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