Kanzlei der Apostolischen Breven

Die Kanzlei der Apostolischen Breven bildete nach der Apostolischen Konstitution "Sapienti consilio de romana curia" Pius' X. vom 29. Juni 1908 neben den Sektionen für die "außerordentlichen" und die "ordentlichen Angelegenheiten" die dritte Sektion des Staatssekretariats. Diese Gliederung wurde auch in den Codex Iuris Canonici von 1917 (can. 263) übernommen. Aufgabe der Kanzlei der Apostolischen Breven waren Ausfertigung und Versand der päpstlichen Breven. Sie war dabei nicht nur für ein gutes Latein, sondern auch für die äußere Gestaltung der Dokumente zuständig. Später beschränkte sich ihre Zuständigkeit jedoch auf wichtigere Schreiben wie Breven für Seligsprechungen oder die Erhebung von Kirchen zu Basilicae minores. Sie wurde von einem Prälaten geleitet.
Die Ursprünge der Kanzlei der Apostolischen Breven gehen auf die Secreteria Apostolica zurück. Aus dieser ging die Segreteria dei Brevi Apostolica hervor, welche seit 1678 eine autonome Stellung erhielt und der ein Kardinal mit großer Machtfülle vorstand. 1908 wurden die Kompetenzen der Segreteria auf verschiedene Kongregationen aufgeteilt, insbesondere auf die Konzils- und Sakramentenkongregation sowie auf das Staatssekretariat.
Quellen
Apostolische Konstitution "Sapienti consilio de romana curia" vom 29. Juni 1908; Schlagwort Nr. 14075.
Literatur
DEL RE, Niccolò, La Curia Romana. Lineamenti storico-giuridici, Vatikanstadt 41998, S. 81-83.
Staatssekretariat und Heilige Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten; Schlagwort Nr. 8007.
Empfohlene Zitierweise
Kanzlei der Apostolischen Breven, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 15088, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/15088. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 29.01.2018.
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