Parlamentarisches System in Italien

Die Verfassung Sardinien-Piemonts vom 4. März 1848 bildete die Grundlage für die Verfassung des Königreichs Italien vom 17. März 1861. Es handelte sich formal um eine konstitutionelle Monarchie mit dem König als alleiniger Exekutive. Das italienische Regierungssystem des Königreichs Italien mit dem Dualismus zwischen dem Monarchen und dem Parlament nahm im Verlauf des 19. Jahrhunderts allerdings Formen einer parlamentarischen Regierungsform an, weshalb die wissenschaftliche Forschung in der Begrifflichkeit uneinig ist.
Die Gesetzesinitiative lag beim König und den beiden Kammern des Parlaments, dem Senat und der Deputiertenkammer. Dem Senat gehörten vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder wie die Erzbischöfe und Bischöfe oder die Staatsminister und Staatssekretäre an. Die Mitglieder der Deputiertenkammer wurden nach einem Zensuswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Der Premierminister und die Regierung waren allein dem Monarchen und nicht dem Parlament verantwortlich.
Quellen
Die Verfassungen in Europa 1789-1949. Wissenschaftliche Textedition unter Einschluß sämtlicher Änderungen und Ergänzungen sowie mit Dokumenten aus der englischen und amerikanischen Verfassungsgeschichte, München 2006, S. 1373-1407.
Literatur
MANCA, Anna Gianna, Die neueste italienische Verfassungsgeschichte und die "parlamentarische Regierung" im Königreich Italien (1861-1922), in: NEUHAUS, Helmut (Hg.), Verfassungsgeschichte in Europa. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 27. bis 29. März 2006 (Der Staat, Beiheft 18), Berlin 2010, S. 71-84.
MARTUCCI, Roberto, Storia costituzionale italiana. Dallo Statuto albertino alla Repubblica (1848-2001), Rom 2002.
Empfohlene Zitierweise
Parlamentarisches System in Italien, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 16027, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/16027. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 23.02.2017.
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