Freymuth, Fechenbach-Urteil

In seinem Schlusswort erklärte Freymuth resümierend:
"Das Ergebnis ist furchtbar. Es liegt hier, jedenfalls in dem mit 10 Jahren Zuchthaus bestraften Falle des Ritter-Telegramms, ein Fehlurteil schlimmster Art vor. Zu erklären ist es nur dadurch, daß die politisch ganz anders als der Angeklagte eingestellten Richter einen aus der verruchten Schar derer treffen wollten, die im Jahr 1918 den 'Dolchstoß' gegen das Vaterland geführt haben. Der Spruch ist am letzten Ende aus dem Gefühl tiefster politischer Gegnerschaft erwachsen. Dies wird den Richtern nicht zum Bewusstsein gekommen sein. Es mag sie subjektiv entschuldigen, kann aber nicht daran hindern, das von ihnen gefällte Urteil auf das schärfste anzugreifen. Ein solches Urteil wie das Fechenbach-Urteil war überhaupt nur vor dem bayrischen Volksgericht möglich; niemals wäre es von dem Reichsgericht gefällt worden, vor das die Sache von Rechts wegen gehörte. Alle Richter, alle Menschen, die Wahrheit und Gerechtigkeit suchen, müssen sich vereinigen in dem Rufe: Fort mit den bayrischen Volksgerichten! Fort mit dem Fechenbach-Urteil! Heraus mit Fechenbach aus dem Zuchthaus!"
Literatur
FREYMUTH, Arnold, Das Fechenbach-Urteil. Eine Untersuchung im Auftrage des Republikanischen Richterbundes, Berlin 1923, S. 30.
Empfohlene Zitierweise
Freymuth, Fechenbach-Urteil, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 17095, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/17095. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.10.2013.
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