Konkordatsverhandlungen in der Weimarer Republik

Die Novemberrevolution 1918, die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und die territorialen Veränderungen, die durch den Versailler Vertrag bewirkt wurden, machten es notwendig, das Verhältnis von Kirche und Staat im Deutschen Reich und in den deutschen Ländern neu zu ordnen. Die Frage der Fortgeltung des bestehenden Regelungen, also das Bayernkonkordats von 1817 und der Zirkumskriptionsbullen für Preußen, Hannover oder Baden wurde unterschiedlich bewertet. Diese offene und zugleich günstige Situation wollte Pacelli nutzen, um die kirchenrechtlichen Normen des Codex Iuris Canonici von 1917 auf konkordatärem Weg in Deutschland durchzusetzen.
Dabei war es zu Anfang der 1920er Jahre offen, ob dies durch ein Reichskonkordat oder durch Konkordate mit den einzelnen Ländern, denen in der Weimarer Republik die Kulturhoheit gewährt wurde, geschehen könne. Die Kurie selbst bevorzugte ein Reichskonkordat als Mantel- oder Rahmenkonkordat, führte gleichzeitig aber auch Verhandlungen über ein "Musterkonkordat" mit Bayern und ein "Minimalkonkordat" mit Preußen. Daneben verhandelte Pacelli über Konkordate mit Baden, Württemberg, Hessen und Oldenburg.
Pacelli musste bei diesen Verhandlungen die divergierenden Interessen der wechselnden Regierungen sowohl der einzelnen Länder als auch des Reichs berücksichtigen. Hinzu kamen die Wünsche der verschiedenen deutschen Ordinarien, die vor allem in Preußen von staatlicher Seite genutzt wurden, um Nuntius und Episkopat gegeneinander auszuspielen. Pacelli war deshalb bemüht, die Verhandlungsführung allein bei sich zu bündeln und die Bischöfe von direkten Verhandlungen mit den Regierungsstellen auszuschließen. Der Nuntius versuchte dabei jedes Präjudiz in Form von Verträgen zwischen Kirche und Staat zu Einzelfragen zu vermeiden und war wie die staatliche Seite bereit, auf Zeit zu spielen.
Ergebnis all dieser Verhandlungen waren das Bayernkonkordat von 1924, das Preußenkonkordat von 1929 und das Badenkonkordat von 1932. Ein Reichskonkordat kam erst 1933 mit den Nationalsozialisten zustande. Konkordate mit Württemberg, Hessen und Oldenburg konnten nicht abgeschlossen werden
Literatur
BUSLEY, Hermann-Joseph, Bayerisches Konkordat, 1924, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Letzter Zugriff am: 25.03.2013).
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Empfohlene Zitierweise
Konkordatsverhandlungen in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 180, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/180. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 30.10.2012, letzte Änderung am 24.10.2013.
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