Teilnahme eines Vertreters des Heiligen Stuhls bei den Friedensverhandlungen

In Artikel 15 des Londoner Vertrages vom 26. April 1915 verpflichteten sich die Alliierten, Italien dabei zu unterstützen, einen Vertreter des Heiligen Stuhls bei zukünftigen Friedensverhandlungen auszuschließen. Italien wollte vermeiden, dass die Römische Frage über die Wiederherstellung des Kirchenstaates bei den Friedensverhandlungen berührt werden würde. Diese Haltung änderte sich bis zu den Verhandlungen um die Pariser Friedensverträge 1919 nicht. Als Päpstlicher Gesandter war Kardinal Bonaventura Cerretti in Paris anwesend, wurde jedoch nicht zur Teilnahme an den Gesprächen zugelassen.
Quellen
Londoner Abkommen über den Kriegseintritt Italiens an der Seite der Entente 26. April 1915, in: www.dhm.de (Letzter Zugriff am: 25.11.2008).
Literatur
DE LUCA, Giuseppe, Il cardinale Bonaventura Cerretti, Roma 1971, S. 204-206.
DE MARCO, Vittoria, Un diplomatico Vaticano all’Eliseo. Il Cardinale Bonaventura Cerretti (1872-1933) (Politica e Storia 52), Rom 1984, S. 63-77.
Empfohlene Zitierweise
Teilnahme eines Vertreters des Heiligen Stuhls bei den Friedensverhandlungen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 18079, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/18079. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 02.03.2011.
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