Privileg der Freisinger Kathedralkirche über die freie Bischofswahl

Seit dem frühen Mittelalter setzte sich das Freisinger Domkapitel immer wieder für sein Privileg der freien Bischofswahl ein, das ihm mehr oder weniger bis 1803 erhalten blieb.
Unter Bischof Waldo (884-906) strebte das Domkapitel nach einer Anerkennung des Privilegs von Seiten des deutschen Königs, die schließlich 903 gewährt wurde. Damit lag die Besetzung des Freisinger Bischofstuhls nicht länger im Zuständigkeitsbereich des Königs und das Domkapitel konnte aus den eigenen Reihen einen geeigneten Kandidaten wählen. Sollte sich jedoch kein passender Freisinger finden, konnte auf den königlichen Hof zurückgegriffen werden. In ihrer Argumentation beriefen sich die Domkapitulare auf eine verschollene Urkunde aus der Frühzeit des Bistums im 8. Jahrhundert.
Bis ins Spätmittelalter wuchs jedoch der Einfluss der bayerischen Herrscher, sodass spätestens ab dem 15. Jahrhundert von einer formalen Wahl zwischen Kandidaten ausgegangen werden muss, die von Seiten der Wittelsbacher favorisiert wurden zumeist Angehörige des Herrscherhauses waren.
Literatur
MASS, Josef, Das Bistum Freising im Mittelalter, München 1986, S. 99. 351.
Empfohlene Zitierweise
Privileg der Freisinger Kathedralkirche über die freie Bischofswahl, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 18197, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/18197. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 29.09.2014.
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