Bodenreform in der Tschechoslowakei

Die Tschechoslowakei war der einzige mitteleuropäische Staat, der während der Zwischenkriegszeit eine konsequente Bodenreform durchführte. Ihre Grundlage waren fünf Gesetze aus den Jahren 1918 und 1919. Die Großgrundbesitzer sollten gegen Entschädigungen enteignet und ihr Land an die Kleinbauern und Pächter ihrer Güter verteilt werden. Für die Durchführung war ein Bodenamt zuständig. Da der Großteil des landbesitzenden Adels als "deutsch" galt, warfen Kritiker der Regierung vor, mit der Bodenreform eine Tschechisierungspolitik zu betreiben. Auf Seiten der katholischen Kirche waren die in der Tschechoslowakei liegenden Mensalgüter des Fürstbistums Breslau von der Bodenreform betroffen.
Literatur
ALEXANDER, Manfred, Kleine Geschichte der böhmischen Länder, Stuttgart 2008, S. 415 f.
Mensalgüter des Fürstbistums Breslau in Österreichisch-Schlesien; Schlagwort Nr. 13036.
Empfohlene Zitierweise
Bodenreform in der Tschechoslowakei, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1948, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1948. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.
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