Breve Leos XIII. zum Promotionsrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Breslau vom 10. Februar 1888

Seit 1857 stritten sich der Fürstbischof von Breslau, Heinrich Förster, und die Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Breslau, ob das Promotionsrecht der letzteren mit der Neukonstituierung der Universität 1811 verloren gegangen sei. Förster beantragte in Rom die Neuerteilung der entsprechenden Fakultät, was der Heilige Stuhl jedoch ablehnte. Die Fakultät vertrat dagegen den Standpunkt, dass das überkommene Recht auch nach 1811 weiter bestehe, und verlieh bis 1863 weiter den Doktorgrad der Theologie. Dieser Streit spielte sich vor dem Hintergrund theologischer Auseinandersetzungen zwischen Ultramontanen auf der einen und Anhängern des Wiener Theologen Anton Günther auf der anderen Seite ab, die die katholisch-theologische Fakultät seit Mitte der 1850er Jahre erschüttert hatten. Erst nach dem päpstlichen Unfehlbarkeitsdogma von 1870 konnte sich erstere Richtung durchsetzen. Försters Nachnachfolger Georg von Kopp ordnete nach dem Ende des Kulturkampfs ab 1887 die Fakultät neu. Er erreichte, dass Papst Leo XIII. mit seinem Breve vom 10. Februar 1888 der Fakultät das alte Promotionsrecht wieder anerkannte.
Literatur
KLEINEIDAM, Erich, Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Breslau 1811-1945, Köln 1962, S. 63-73, 80.
NEGWER, Josef, Geschichte des Breslauer Domkapitels im Rahmen der Diözesangeschichte vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, hg. von Kurt ENGELBERT, Hildesheim 1964, S. 144.
Empfohlene Zitierweise
Breve Leos XIII. zum Promotionsrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Breslau vom 10. Februar 1888, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1992, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1992. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.
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