Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871

Nach der Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 und den Reichstagswahlen am 3. März 1871 trat die Verfassung des Deutschen Reichs am 16. April 1871 in Kraft.
Das Deutsche Reich, gegründet durch eine "Revolution von oben", war eine konstitutionelle Monarchie mit einem "Deutschen Kaiser", der zugleich preußischer König war, an der Spitze. Die Fürsten der insgesamt 26 Länder schlossen sich zu einem Bundesstaat zusammen. Sie waren in dem mit weitreichenden Kompetenzen ausgestatteten Bundesrat organisiert, dem der Reichskanzler, der zumeist gleichzeitig preußischer Ministerpräsident war, vorstand (Art. 15,1). Der Reichstag wurde durch allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht gewählt (Art. 20 und 24). Er hatte das Recht der Gesetzesinitiative und das Budgetrecht (Art. 23 und 72), konnte dem Reichskanzler allerdings nicht das Vertrauen entziehen. Dieser wurde vom Kaiser eingesetzt und hing nur von dessen Vertrauen ab (Art. 15,1). Nach Art. 78 konnte die Reichsverfassung durch eine Dreiviertel-Mehrheit im Bundesrat geändert werden.
Die Reichsverfassung verfügte über keinen Grundrechtsteil. Sie war vor allem auf staatsorganisatorische Bestimmungen ausgelegt. Durch das allgemeine Wahlrecht hatte sie dennoch fortschrittliche Züge. Sie trug als Kompromiss zwischen konservativer Monarchie und bürgerlichen Rechten ihren Teil zum Zusammenwachsen des Deutschen Reichs bei. Die Einzelstaaten verfügten über weitgehende Kompetenzen im Justiz-, Schul- und Steuerwesen.
Das Gewicht der Verfassung lag bei der Reichsgründung eindeutig auf Seiten der Monarchie. Im Laufe der Jahre wandelte sich dies allerdings, so dass die Bevölkerung ihre Interessen in zunehmendem Maße durch den Reichstag vertreten sah. Der Gegensatz zwischen dem Reichstag als demokratischer Institution und der monarchischen Regierung trat immer deutlicher zu Tage. Erst am 28. Oktober 1918 gab Kaiser Wilhelm II. dem innenpolitischen Druck nach Erweiterung der Kompetenzen des Reichstags nach. Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 löste die Deutsche Reichsverfassung vom 16. April 1871 formal auf (Art. 178).
Quellen
Verfassung des Deutschen Reiches (Bismarck-Verfassung, 1871), in: www.verfassungen.de (Letzter Zugriff am: 28.07.2009).
Literatur
LEICHT, Johannes, Die Verfassung des Deutschen Reichs, in: www.dhm.de (Letzter Zugriff am: 18.11.2008).
Empfohlene Zitierweise
Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 24018, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/24018. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 20.01.2020.
Als PDF anzeigen