Weihestufen

Nach katholischem Verständnis kann man in unterschiedlichem Maß an der Weihegewalt ("potestas ordinis"), der Befähigung heilige und gnadenvermittelnde Handlungen vorzunehmen, partizipieren. Demgemäß gibt es mehrere Ordines, die durch Ordination (eine rituelle Weihehandlung) übertragen werden. Im Laufe der Geschichte bildeten sich mehrere solcher Ordines heraus, an deren Spitze der Episkopat steht, in dem die Fülle des sakramentalen Ordo grundgelegt ist. Bis zu den Reformen im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) unterschied man zwischen den sogenannten höheren ("maiores", "superiores") und niederen ("minores", "inferiores") Weihen. Erstere wurden durch den Episkopat, Presbyterat, Diakonat und Subdiakonat gebildet. Zu letzteren gehörten das Akolythat, Exorzistat, Lektorat und Ostiariat. Freilich waren diese niederen Ordines nicht mehr als vorgeschriebene formale Übergangsstufen der Kleriker – den Klerikerstand erhielt man mit der Tonsur – auf dem Weg zum Priesteramt. Außerdem waren sie nicht ein Sakrament wie Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe, sondern lediglich Sakramentalien (was auch für den Subdiakonat galt). So ergaben sich insgesamt acht oder aber sieben Weihestufen, je nachdem, ob man den Episkopat und Presbyterat in einen Ordo (dem "sacerdotium") zusammenfasste, wie es in der mittelalterlichen Scholastik üblich war, oder in zwei Ordines diversifizierte, was man im Anschluss an das Trienter Konzil (1545-1563) gemeinhin tat.
Literatur
EICHMANN, Eduard / MÖRSDORF, Klaus, Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici, Bd. 2: Sachenrecht, Paderborn 71953, S. 97 f.
SÄGMÜLLER, Johannes Baptista, Lehrbuch des Kirchenrechts, Freiburg im Breisgau 21909, S. 172-176.
Empfohlene Zitierweise
Weihestufen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 25070, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/25070. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 25.03.2013.
Als PDF anzeigen