Ablass

Ein Ablass (lat. indulgentia) ist nach katholischer Auffassung die Vergebung der zeitlichen Sündenstrafen, die nach bereits vergebener Sündenschuld im irdischen Leben oder im Jenseits abzubüßen sind. In der katholischen Kirche werden Sünden in Schuld und Strafe unterteilt. Ein Ablass vergibt keine Sünden, sondern deren Strafen und setzt voraus, dass die Sünden ihrer Schuld nach vergeben wurden. Grundlage für die Ablasserteilung ist die katholische Gnadentheologie, nach der die Kirche durch Christus und die Heiligen einen Überhang an Gnadenmitteln besitzt, aus dem die kirchlichen Oberen in Form eines Ablasses zeitliche Sündenstrafen vergeben können.
Ablässe werden unterteilt in vollkommene (indulgentiae plenariae) und unvollkomme Ablässe (indulgentiae partiales). Wie der Name sagt, wird bei vollkommenen Ablässen die Strafe vollkommen erlassen, bei unvollkommenen nur teilweise.
Die Verleihung von Ablässen ist Aufgabe der Päpste, jedoch können sie die Vollmacht, Ablässe zu erteilen, auch anderen kirchlichen Würdenträgern gewähren. Nach dem CIC/1917 konnte der Papst als oberster Gesetzgeber diese Vollmacht auf Kardinäle (can. 239, §1, n. 5, 24) und Bischöfe (can. 274, n. 2; can. 349, §2, n. 2) übertragen.
Literatur
KREMSMAIR, Josef, Ablaß IV. Kirchenrechtlich, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 1 (1993), Sp. 55 f.
PAULUS, Nikolaus, Ablaß, in: Lexikon für Theologie und Kirche 1 (1929), Sp. 32-36.
EICHMANN, Eduard / MÖRSDORF, Klaus, Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici, Bd. 2: Sachenrecht, München / Paderborn / Wien 91958, S. 89-95.
Empfohlene Zitierweise
Ablass, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 28034, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/28034. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 14.05.2013.
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