Motu Proprio Pius' X. "Inter multiplices curas" vom 21. Februar 1905

Im Motu proprio "Inter multiplices curas" vom 21. Februar 1905 widmete sich Pius X. der Stellung von Prälaten und anderen Trägern kirchlicher Ehrentitel gegenüber den Bischöfen. Nach der Bestätigung der herausragenden Stellung der Bischöfe innerhalb der kirchlichen Hierarchie, die seit den Kirchenvätern unbestritten war, beklagte der Papst einige Kompetenzüberschreitungen und Amtsmissbräuche von kirchlichen Würdenträgern, die nicht dem Bischofskollegium angehörten. Um den von verschiedenen Seiten vorgebrachten Beschwerden zu entsprechen, erneuerte Pius X. die Regelungen, die seine Vorgänger seit dem Konzil von Trient getroffen hatten. Er erklärte kraft päpstlicher Autorität, dass es den Prälaten und anderen Würdenträgern nicht gestattet sei, bischöfliche Insignien, Privilegien und Vorrechte zu beanspruchen, außer in den Fällen, die das Motu proprio behandelte.
Der Entscheidung Pius' X. folgte eine differenzierte Behandlung der einzelnen Gruppen von Ehrentiteln. Den Anfang machte die Gruppe der Apostolischen Protonotare (AP), die in vier Unterklassen aufgeteilt wurden, wobei die ersten drei Klassen (AP de numero Participantium, AP Supranumerari, AP ad instar Participantium) in der päpstlichen Kanzlei tätige Geistliche waren, während die vierte Klasse (AP Titulares seu Honorarii) einen Ehrentitel bezeichnete, der weltweit verliehen werden konnte. Jeder dieser Untergruppen wurde eine Kleiderordnung (in Anlehnung an die bischöflichen Insignien) vorgegeben, wobei vor allem das Verhalten während der Feier der Liturgie behandelt wurde, besonders im Kontrast zu den Bischöfen. Dabei wurde zwischen dem öffentlichen Auftreten in Rom und außerhalb des kurialen Umfelds unterschieden.
Auf der nächst niedrigen Stufe wurden die Prälaten der römischen Kurie angesiedelt, die dem päpstlichen Beamtenapparat oder dem päpstlichen Haus angehörten. Ihnen wurde die Konzelebration bei der Messe zugestanden sowie eine schlichtere Kleiderordnung als den Protonotaren.
Abschließend wurden alle anderen kanonischen Ehrentitel erläutert. Dazu gehörten all jene Geistlichen, die den Prälatentitel ehrenhalber erhalten hatten, denen aber keinerlei Privilegien gewährt worden waren. Zu diesen zählten Kanoniker, die sich in den verschiedensten Diözesen und Positionen um die Kirche verdient gemacht hatten. Der Papst ermahnte die Betroffenen erneut, dass sich aus diesen Ehrentiteln keinerlei Privilegien ableiten ließen.
Quellen
Motu proprio "De multiplices curas" Pius' X. vom 21. Februar 1905, in: Acta Sanctae Sedis 37 (1904/05), S. 491-512, in: www.vatican.va (Letzter Zugriff am: 08.04.2013).
Empfohlene Zitierweise
Motu Proprio Pius' X. "Inter multiplices curas" vom 21. Februar 1905, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 306, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/306. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 25.02.2019.
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