Londoner Ultimatum vom 5. Mai 1921

In den Jahren 1920 und 1921 war die deutsche Außenpolitik insbesondere von der Frage der Reparationen geprägt, da die alliierte Reparationskommission bis zum 1. Mai 1921 nach Anhörung des Reichs die deutschen Leistungen bestimmen und eine Zahlungsplan vorlegen sollte.
Die Verhandlungen waren einerseits vom Vergeltungsbedürfnis der Sieger des Ersten Weltkriegs, andererseits vom Versuch des Deutschen Reichs, übermäßige Belastungen abzuwehren, geprägt. Nach diversen mühsamen Verhandlungen und Konferenzen legte der Oberste Rat der Alliierten in Paris am 29. Januar 1921 einen harten Zahlungsplan vor, der als Verhandlungsgrundlage für eine weitere Konferenz in London vom 1. bis 7. März 1921 dienen sollte. Das Gegenangebot, das das Reich in London präsentierte, sah deutlich geringere Reparationsleistungen vor und wirkte auf die Alliierten wie eine Provokation. Diese kehrten daraufhin zur Politik des ultimativen Diktats zurück und verlangten am 3. März die Annahme des Pariser Reparationsplans. Nach Ablehnung eines deutschen Kompromissvorschlages besetzten alliierte Truppen am 8. März Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort und lösten das gesamte Rheinland aus dem deutschen Zollgebiet heraus.
Als die deutsche Regierung am 24. April endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegte, war die Reparationskommission nicht mehr bereit, über dieses zu verhandeln. Der Zahlungsplan vom 27. April war zwar weit maßvoller als der vom 29. Januar und versuchte, sowohl die Vergeltungswünsche der Alliierten als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Deutschen Reichs zu berücksichtigen, die Gesamtforderung von 132 Milliarden Goldmark rief im Reich allerdings Entsetzen aus.
Die Alliierten wählten dabei erneut die Form des Diktats, um ihre Forderungen durchzusetzen. Das "Londoner Ultimatum" vom 5. Mai 1921 verlangte, dass der Zahlungsplan innerhalb von sechs Tagen angenommen werde und dass sich die deutsche Regierung verpflichte, als Kriegsverbrecher beschuldigte Personen in Deutschland vor Gericht zu bringen. Darüber hinaus sollten die Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages im gesamten Reich, insbesondere auch in den östlichen Grenzgebieten und in Bayern, durchgesetzt werden. Bei Weigerung drohten die Alliierten mit der Besetzung des Rheinlandes.
Die Regierung Constantin Fehrenbachs trat noch vor Eintreffen des Schriftstücks am 4. Mai 1921 aus Protest zurück. Die neu gebildete Regierung Joseph Wirths nahm das Ultimatum gezwungenermaßen mit den Stimmen der Mehrheitssozialdemokraten (MSPD), der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), des Zentrums, der Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) und einiger Abgeordneter der Deutschen Volkspartei (DVP) am 10. Mai 1921 an.
Quellen
BERGMANN, Carl, Der Weg der Reparation. Von Versailles über den Dawes-Plan zum Ziel, Frankfurt am Main 1926.
Literatur
BÜTTNER, Ursula, Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933, in: BENZ, Wolfgang (Hg.), Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 18: 20. Jahrhundert (1918-2000), Stuttgart 102010, S. 171-767, hier 379-383.
KENT, Bruce, The Spoils of War. The Politics, Economics and Diplomacy of Reparations 1918-1932, Oxford u. a. 1989.
KOLB, Eberhard, Die Weimarer Republik (Oldenbourg Grundrisse der Geschichte 16), München 72009, S. 46.
TRACHTENBERG, Marc, Reparation in World Politics. France and European Economic Diplomacy, 1916-1923, New York 1980.
Empfohlene Zitierweise
Londoner Ultimatum vom 5. Mai 1921, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3095, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3095. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 25.03.2013.
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