Notenwechsel zwischen dem bayerischen Außenministerium und der Münchener Nuntiatur über die Ernennung von Weihbischöfen 1910

Das bayerische Konkordat von 1817 sah Weihbischöfe, die typisch für die katholische Kirche des Alten Reichs gewesen waren, nicht vor. Ihre Ernennung erfolgte während des 19. Jahrhunderts nur ausnahmsweise. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war jedoch die Anzahl der Katholiken so beträchtlich gestiegen, dass vor allem ältere Bischöfe ihrer Verpflichtung zu Firm- und Visitationsreisen immer schwerer genügen konnten. Verhandlungen zwischen dem bayerischen Außenministerium und der Münchener Nuntiatur mündeten 1910 in einem Notenwechsel. Die Erzdiözesen München-Freising und Bamberg sowie die Diözesen Augsburg und Regensburg erhielten ständige Weihbischöfe. Als Domkapitulare, die einen Zuschlag erhielten, waren sie staatlich besoldet. Da Weihbischöfe vom Papst ernannt wurden, erhielt die Regierung im Gegenzug ein Mitspracherecht, um das königliche Nominationsrecht nicht auszuhöhlen. Alle übrigen bayerischen Diözesen erhielten erst nach dem Zweiten Weltkrieg Weihbischöfe.
Literatur
GREIPL, Egon, Das Ende der Monarchie: 1890-1918, in: BRANDMÜLLER, Walter (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte, Bd. 3: Vom Reichsdeputationshauptschluss bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil, St. Ottilien 1991, S. 263-335, hier 289-291.
KÖRNER, Hans-Michael, Staat und Kirche in Bayern 1886-1918 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 20), Mainz 1977, S. 128-136.
Empfohlene Zitierweise
Notenwechsel zwischen dem bayerischen Außenministerium und der Münchener Nuntiatur über die Ernennung von Weihbischöfen 1910, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3300, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3300. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 25.02.2019.
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