Denkschrift Josef von Lipps vom 16. Juli 1853

Mit der Eingabe vom 16. Juli 1853 an das Königliche Ministerium in Stuttgart formulierte der Rottenburger Bischof Josef von Lipp einen Forderungskatalog an die Staatsregierung. Er bezog sich dabei auf Forderungen, welche die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz 1851 verlautbart hatten, die in seinen Augen aber nur unzureichend umgesetzt worden waren. So erkannte er die Bemühungen der Regierung um die Einrichtung der Konvikte in Tübingen, Ehingen und Rottweil an, fügte aber hinzu, dass "jene für kirchliche Zwecke gegründeten Anstalten auch der von der Kirche geforderten Einrichtung und Leitung sich zu erfreuen haben werden."
Mit der Denkschrift protestierte Bischof von Lipp damit gegen den Einfluss des evangelischen württembergischen Königs auf die katholische Kirche, den dieser durch das Frankfurter System erhalte, und postulierte, dass allein der Papst und die Bischöfe rechtmäßige Hirten für die katholische Kirche darstellten.
Quellen
Königliches Ministerium! Gedruckte Eingabe Josef von Lipps vom 16. Juli 1853, in: Diözesanbibliothek Rottenburg, Signatur: F 615.
Literatur
WOLF, Hubert, "Es ist aber die Einheit der Kirche ein so hohes Gut...". Das Bistum zwischen Revolution und Konzil, in: HOLZEM, Andreas / ZIMMERMANN, Wolfgang (Hg.), Geschichte der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Ostfildern 2019, S. 531-608, hier 558.
WOLF, Hubert, Württemberg als Modell für die Beilegung des Kulturkampfes in Preußen?, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 15 (1996), S. 65-79, hier 72 f.
Empfohlene Zitierweise
Denkschrift Josef von Lipps vom 16. Juli 1853, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3353, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3353. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 20.01.2020.
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