Erlass des preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 31. Dezember 1919

Mit Erlass vom 31. Dezember 1919 hob die preußische Regierung die noch aus der Zeit des Kulturkampfs stammenden Sonderbestimmungen für Ordensniederlassungen deutscher Staatsbürger auf. Der Erlass betonte jedoch, dass der Runderlass vom 27. Januar 1887 weiterhin beachtet werden müsse, nach dem die Ordensmitglieder verpflichtet waren, ihren Personenstand nachzuweisen.
Literatur
MAYER, Heinrich Suso, Die Klöster in Preußen. Die staatsrechtliche Stellung der Klöster und klösterlichen Genossenschaften der katholischen Kirche nach dem in Preußen geltenden Recht, Paderborn 1927, S. 44.
Empfohlene Zitierweise
Erlass des preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 31. Dezember 1919, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3382, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3382. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 20.01.2020.
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