Neuordnung der Diözesangrenzen zwischen den Diözesen Passau und Regensburg 1922

Im April 1922 wurden die Diözesangrenzen zwischen den Diözesen Passau und Regensburg im Hinblick auf drei Gemeinden neu geordnet.
Die Bischöfe Sigismund von Ow-Felldorf (Passau) und Anton von Henle (Regensburg) hatten sich in vorangegangenen Beratungen darauf geeinigt, dass die Regensburger Gemeinden Zaining, Reising und Vöglsberg, die bisher zur Pfarrei Hebertsfelden gehörten, in die Pfarrei Neuhofen und damit in das Bistum Passau integriert werden sollten. Pacelli vermittelte ein entsprechendes Gesuch an den Heilgen Stuhl. Nachdem Pius XI. keine Bedenken geäußert hatte, befasste sich die Konsistorialkongregation mit der Angelegenheit. Sie erließ am 6. April 1922 das Dekret "Passavien.-Ratisbonen. De finium dioecesium commutatione", durch das die genannten Gemeinden in das Gebiet der Passauer Diözese wechselten. Pacelli wurde als Bevollmächtigter des Heiligen Stuhls damit beauftragt, alles Nötige zu veranlassen, damit der Wechsel innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden konnte.
Quellen
Dekret "Passavien.-Ratisbonen. De finium dioecesium commutatione" der Konsistorialkongregation vom 6. April 1922, in: Acta Apostolicae Sedis 14 (1922), S. 228, in: www.vatican.va (Letzter Zugriff am: 10.02.2016).
Empfohlene Zitierweise
Neuordnung der Diözesangrenzen zwischen den Diözesen Passau und Regensburg 1922, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 4055, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/4055. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 15.02.2016.
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