Portugiesisches Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche vom 20. April 1911

Das portugiesische Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche (Lei da Separação do Estado das Igrejas) wurde am 20. April 1911 von der provisorischen Regierung, die nach der Ausrufung der Republik 1910 gebildet worden war, erlassen. Es verfügte die Religionsfreiheit, verbot das Lehren des Christentums in den Schulen sowie Geistlichen jegliche Unterrichtstätigkeit. Zudem wurde der gesamte Kirchenbesitz, einschließlich aller Kirchen und Kapellen sowie ihres Zubehörs, verstaatlicht. Die unentgeltliche Nutzung der Kirchen und Kapellen zum Gottesdienst wurde jedoch garantiert und die Bischöfe und Pfarrer durften vorläufig in ihren traditionellen Wohnungen bleiben. Daneben sollte es nur noch fünf Seminare zur Priesterausbildung geben. Des Weiteren sollten alle religiösen Äußerungen überwacht, alle Staatsleistungen abgeschafft und das Plazet wieder eingeführt werde. Nach dem konservativen Staatsstreich Sidónio Pais' 1917 wurde das Gesetz im Sinne der Kirche revidiert.
Quellen
Lei da Separação do Estado das Igrejas vom 20. April 1911, in: Diario do governo 1911, Nr. 92, 1619-1624, in: dre.pt (Letzter Zugriff am: 16.07.2015).
Literatur
BERNECKER, Walther L., Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, in: DERS. / HERBERS, Klaus, Geschichte Portugals, Stuttgart 2013, S. 133-329, hier 251-260.
OLIVEIRA MARQUES, A[ntónio] H[enrique] de, Geschichte Portugals und des portugiesischen Weltreichs (Kröners Taschenausgabe 385), Stuttgart 2001, S. 543-545.
Empfohlene Zitierweise
Portugiesisches Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche vom 20. April 1911, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 499, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/499. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 18.09.2015.
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