Preußischer Erlass über die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht vom 27. November 1918

Der "Erlaß über die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht" vom 27. November 1918 war lediglich von einem der beiden preußischen Kultusminister, von Adolph Hoffmann (USPD), aber nicht von Konrad Haenisch (MSPD), unterzeichnet. Der Erlass schien Vorbote einer radikalen Schulreform zu sein. Er hob die geistliche Schulaufsicht mit sofortiger Wirkung auf. Die bisherigen Ortsschulaufseher, also die Geistlichen, sollten allerdings so lange im Amt bleiben, bis sie von den staatlichen Kreisschulinspektoren abgelöst würden. Dies müsse bis zum 31. Dezember des Jahres geschehen. Der Erlass löste einen Sturm der Entrüstung bei der evangelischen und der katholischen Kirche, dem Episkopat und der Deutschen Zentrumspartei auS. Vielerorts wurde seine Durchführung mit Blick auf die im Januar anstehenden Wahlen zur Verfassunggebenden preußischen Landesversammlung verzögert. Da die sozialistische Regierung, der Adolph Hoffmann und die USPD mittlerweile nicht mehr angehörten, zukünftig auf eine Koalition mit der Zentrumspartei angewiesen sein würde, revidierte sie in ihrem "Erlaß über die Ortsschulaufsicht vom 15. Februar" den Erlass vom 27. November des VorjahreS. Der Vollzug des Erlasses wurde eingestellt, aber überall dort, wo die Ablösung der Geistlichen als Schulaufseher ohne Protest durchgeführt worden war, wurde sie nicht rückgängig gemacht. Erst mit dem "Gesetz, betreffend die Aufhebung der Ortsschulinspektionen vom 18. Juli 1919" wurde diese uneinheitliche Situation behoben und die geistliche Schulaufsicht in Preußen endgültig aufgehoben.
Quellen
Erlaß über die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht vom 27. November 1919, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 43, S. 61.
Erlaß über die Ortsschulaufsicht vom 15. Februar 1919, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 45, S. 61 f.
Gesetz, betreffend die Aufhebung der Ortsschulinspektionen vom 18. Juli 1919, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 46, S. 62.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 5: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart u. a. 1978, S. 886 f.
HÜRTEN, Heinz, Amtskirchen und Kirchenvolk in der deutschen Revolution, in: SALEWSKI, Michael (Hg.), Die Deutschen und die Revolution, Göttingen / Zürich 1984, S. 360-378, hier 366.
HÜRTEN, Heinz, Die Kirchen in der Novemberrevolution. Eine Untersuchung zur Geschichte der Deutschen Revolution 1918/1919, Regensburg 1984, S. 42.
Empfohlene Zitierweise
Preußischer Erlass über die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht vom 27. November 1918, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 5018, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/5018. Letzter Zugriff am: 19.03.2024.
Online seit 07.11.2011, letzte Änderung am 25.02.2019.
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