Preußischer Erlass über den Religionsunterricht vom 18. Dezember 1918

Der Erlass vom 18. Dezember 1918 enthielt eine Abmilderung der Vorschriften des Erlasses vom 29. November über die "Aufhebung des Religionszwanges". So legte er dar, der Zweck des Novembererlasses bestünde lediglich in der Befreiung vom Gewissenszwang und sei nicht dazu bestimmt, einen "antireligiösen Gewissensdruck" hervorzurufen. Seine Durchsetzung solle mit aller gebotenen Rücksichtnahme auf die religiösen Gefühle der Betroffenen geschehen. Die Vorgabe, Schulfeiern mit religiösem Charakter zu unterlassen, dürfe nicht zu einem Verbot von Weihnachtsfeiern führen, da das Weihnachtsfest nicht mehr nur ein religiöses Fest sei, sondern sich zu einer "deutschen Volks- und Familienfeier" entwickelt habe. Der Dezembererlass mahnte die kirchlichen Kreise angesichts dieser Zugeständnisse, der Durchsetzung der Vorschriften vom 29. November keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen.
Quellen
Nähere Anweisung zur Durchführung des Erlasses vom 29. November 1918 (18. Dezember 1918), in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 52, S. 69 f.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982, S. 889 f.
Empfohlene Zitierweise
Preußischer Erlass über den Religionsunterricht vom 18. Dezember 1918, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 5024, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/5024. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 26.06.2019.
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