Württembergisches Kirchengesetz vom 3. März 1924

Das "Gesetz über die Kirchen" vom 3. März 1924 regelte – als erstes während der Weimarer Republik erlassene seiner Art – das in der Württembergischen Verfassung vom 25. September 1919 nur äußerst knapp in den "Schluß- und Übergangsbestimmungen" angerissene Verhältnis von Kirche und Staat im Sinne von Artikel 137 Absatz 8 der Weimarer Reichsverfassung. Es wurde in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Religionsgemeinschaften zwischen 1920 und 1924 ausgearbeitet und dabei stetig im Sinne der Kirchen verbessert.
Es galt für die evangelische, die katholische und die israelitische Religionsgemeinschaft, die unter dem Begriff "Kirchen" subsumiert wurden. Sie wurden unter anderem als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, die für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse Steuern erheben konnten. Bedingung hierfür war, dass die Leistungen des Staates oder Dritter sowie die kirchlichen Mittel dafür nicht ausreichten. Neugebildete Kirchen oder Religionsgemeinschaften konnten durch staatliche Anerkennung diese Rechte ebenfalls erlangen. Jugendliche über 14 Jahre konnten aus ihren Religionsgemeinschaften austreten, davor entschieden die Erziehungsberechtigten darüber.
Bei der Abstimmung im Landtag votierten 54 Abgeordnete des Zentrums, der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), der Sozialdemokraten (SPD) und der Deutschen Volkspartei (DVP) für das Kirchengesetz. Bürgerpartei, Bauern- und Weingärtnerbund und Kommunisten – insgesamt 24 Abgeordnete – stimmten dagegen.
Quellen
Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 137, S. 190-198 [Auszug].
Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924, in: Regierungsblatt für Württemberg 1924, S. 93-116.
Literatur
MICHEL, Wolf-Rüdiger, Das württembergische Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924. Entstehung und Entwicklung (Reihe Rechtswissenschaft 150), Pfaffenweiler 1993.
SAUER, Paul, Württemberg in der Weimarer Republik, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin / SCHAAB, Meinrad (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 4: Die Länder seit 1918 (Veröffentlichung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 2003, S. 73-150, hier 143.
Empfohlene Zitierweise
Württembergisches Kirchengesetz vom 3. März 1924, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 5047, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/5047. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 26.06.2019.
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