Posener Oberpräsidialverfügung vom 27. Oktober 1873

Mit seiner Verfügung vom 27. Oktober 1873 erklärte der Oberpräsident der preußischen Provinz Posen, Otto von Königsmarck, Deutsch zur Sprache des Volksschulunterrichts. Polnisch sollte auch in den Fächern Religion und Kirchgesang nur als Hilfssprache dienen. Das Polnische blieb jedoch Unterrichtsgegenstand für polnische Kinder. Die Teilnahme deutscher Kinder am Polnischunterricht sollte dagegen nur im Ausnahmefall gestattet werden. Die Verfügung war Teil der antipolnischen Stoßrichtung des preußischen Kulturkampfs. Sie stieß bei der polnischen Bevölkerung auf breite Ablehnung, die diese Politik als "Germanisierung" anprangerte.
Literatur
KOHRT, Rudolf, Die preußische Schulpolitik und die polnischen Schulstreiks. Ein Beitrag zur preußischen Polenpolitik der Ära Bülow (Marburger Ostforschungen), Würzburg 1963, S. 42.
KOTOWSKI, Albert S., Zwischen Staatsräson und Vaterlandsliebe. Die Polnische Fraktion im Deutschen Reichstag 1871-1918 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politschen Parteien 150), Düsseldorf 2007, S. 25.
WEHLER, Hans-Ulrich, Krisenherde des Kaiserreichs 1871-1918. Studien zur deutschen Sozial- und Verfassungsgeschichte, Göttingen 21979, S. 188.
Empfohlene Zitierweise
Posener Oberpräsidialverfügung vom 27. Oktober 1873, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 617, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/617. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 20.01.2020.
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