Erlass des Erzbischofs Stableski von Gnesen und Posen vom 6. September 1905

In seinem Erlass vom 6. September 1905 thematisierte Florian von Stablewski, Erzbischof von Gnesen und Posen, die Frage, in welcher Sprache Kinder auf die Erstkommunion vorbereitet werden sollten. Der Erzbischof reagierte damit auf einen Erlass des preußischen Regierungspräsidiums in Posen, der vorschrieb, dass Kinder polnischsprachiger Eltern auf Deutsch auf die Erstkommunion vorbereitet werden mussten. Stableski schärfte nun seinen Diözesanpriestern ein, dass in Fällen, "in denen die Nationalität des Kindes zweifelhaft ist", dieses in der Sprache auf die Erstkommunion vorbereiten sollten, welche die Eltern wünschten. Wenn es keinen Zweifel an der Muttersprache des Kindes gebe, sollte dagegen die Diözesanpriester entscheiden, insbesondere wenn die Eltern unter äußerem Zwang stünden, ihre Kinder in einer anderen als ihrer Muttersprache unterrichten zu lassen.
Quellen
Erlass Florian von Stablewskis vom 6. September 1905, in: FENSKE, Hans (Hg.), Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 25: Quellen zur deutschen Innenpolitik 1890-1914, Darmstadt 1991, Nr. 138, S. 291 f.
Empfohlene Zitierweise
Erlass des Erzbischofs Stableski von Gnesen und Posen vom 6. September 1905, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 779, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/779. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 25.02.2019.
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