TEI-P5
"Obligatorische Leistungen des Staates. Es wird als ein durchaus unannehmbarer
Zustand bezeichnet, daß der preußische Staat anstatt der auf rechtlicher Verpflichtung
beruhenden Dotation an die Bistümer etc. und an die Kirchengemeinden nur widerrufliche
Zuschüsse unter Umgehung oder Verneinung der Rechtspflicht zahlt, und daß er den
Kirchengemeinden den Rechtsweg abschneidet durch Erhebung des Kompetenzkonfliktes. Die
Konferenz begrüßt mit Dank die fortgesetzten Bemühungen des Apostolischen Nuntius in dieser
Angelegenheit. Daneben werden auch die Bischöfe und die Kirchengemeinden selbst ihre
Ansprüche geltend zu machen haben. Es ist zu wünschen, daß auch die katholischen
Abgeordneten darauf dringen, daß jeglicher Verdunkelung der Rechtsansprüche der Kirche
entgegengetreten wird und die Parität gewahrt bleibt. Ein Referat zu dieser Frage ist dem
Protokoll beigefügt."
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Fuldaer Bischofskonferenz 1924 vom 18.-20. August, Nr. 16
Sources
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 18.-20. August 1924, in: HÜRTEN,
Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1:
1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn
u. a. 2007, Nr. 291, S. 584-596, hier 590.
Recommended quotation
Fuldaer Bischofskonferenz 1924 vom 18.-20. August, Nr. 16, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 27045, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/27045. Last access: 23-05-2025.