Armenierfrage

Die Armenier stellten mit schätzungsweise 1,7 Millionen Personen und ungefähr 10 Prozent der Bevölkerung eine bedeutende Minderheit in Anatolien und im Kaukasus. Ende 1914 kam es zu Kampfhandlungen im Kaukasus zwischen dem Osmanischen Reich auf der Seite der Mittelmächte und Russland auf der Seite der Entente. Die Russische Armee wurde dabei von Freiwilligenverbänden der Armenier unterstützt, die sich für die Unabhängigkeit Armeniens vom Osmanischen Reich einsetzten. Die jungtürkische Regierung machte die gesamte armenische Bevölkerung für die Niederlage gegen die russische Armee verantwortlich. Der Großteil der Armenier wurde deportiert, die armenischen Soldaten wurden in Arbeitsbataillonen zusammengefasst oder getötet.
Seit Februar 1915 fanden erste Deportationen von Armeniern aus Anatolien ins Landesinnere statt. Der provozierte Aufstand der Armenier in Van im April lieferte der jungtürkischen Regierung den willkommenen Anlass zum planmäßigen Völkermord. Seit der Nacht vom 24. auf den 25. April wurden ca. 2.345 armenische Intellektuelle im gesamten Osmanischen Reich verhaftet und zumeist getötet. Das Deportationsgesetz vom 27. Mai 1915 legte die weitere Vorgehensweise fest: Massaker, Ertränkungen im Schwarzen Meer für die wehrfähigen Männer und Todesmärsche für Frauen und Kinder. Der eigentliche Genozid an den Armeniern war 1916 abgeschlossen. Die deutschen Alliierten wussten von dem Völkermord, nahmen ihn aber in Kauf, um das Bündnis mit dem Osmanischen Reich nicht zu gefährden.
Am 22. April 1918 wurde die "Transkaukasische Demokratische Föderative Republik" (TDFR) auf Drängen der armenischen Abgeordneten in Tiflis ausgerufen, die vom Osmanischen Reich allerdings nur für kurze Zeit anerkannt und schließlich aufgelöst wurde. Nach der Oktoberrevolution zog sich die russische Armee aus dem Osmanischen Reich und dem Transkaukasus zurück. Die Armenier flohen vor der nachrückenden türkischen Armee und ermordeten dabei viele Moslems. Die türkische Armee führte auf ihrem Vormarsch erneut Massenmorde an den Armeniern durch. Im Winter 1918/19 erlitten ca. 20 Prozent der Bevölkerung der Republik Armenien, ca. 200.000 Menschen, auf der Flucht den Hungertod.
Der Vertrag von Lausanne vom Juli 1923 zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen regelte auch die Rechte von Minderheiten in der Türkei. Diese wurden jedoch nicht nach ethnischen oder sprachlichen Kriterien, sondern im Geiste des osmanischen Millet-Systems definiert. Das bedeutet, dass lediglich nicht-muslimische Religionsgruppen explizit Minderheitenrechte erhielten, de iure sogar nur historische Millets der Griechen, Armenier und Juden. Diese durften eigene Schulen errichten, deren Unterricht in der jeweiligen Sprache erteilt wurde, bzw. Bücher und Zeitungen in der jeweiliger Sprache herausgeben. Gerade die wenigen verbliebenen Mitglieder der christlichen Minderheiten stießen auch nach dem Völkermord an Armeniern auf das Misstrauen der Behörden und waren bürokratischen Schikanen ausgesetzt. Ihre Aktivitäten und kirchliche Organisationen waren samt dem dazugehörigen Eigentum einer eigenen Regierungsbehörde unterstellt, dem Direktorat für Stiftungen. Die Diskriminierung verschärfte sich während des Zweiten Weltkriegs, als die türkische Nation zunehmend über eine ethnische türkische Identität definiert wurde.
Literatur
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ZÜRRER, Werner, Kaukasien 1918-1921. Der Kampf der Großmächte um die Landbrücke zwischen Schwarzem und Kaspischem Meer, Düsseldorf 1978.
Empfohlene Zitierweise
Armenierfrage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1061, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1061. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 20.01.2020.
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