Dokument-Nr. 2863
[Bergen, Carl-Ludwig Diego von] an Pacelli, Eugenio
Rorschach, 04. August 1919

Die Tschecho-Slovakische Regierung hat am 12. März 1919 die in Österreichisch-Schlesien gelegenen Besitzungen des Bistums Breslau, nämlich die Herrschaften Johannisburg, Friedberg, Freiwalden und Zuckmantel, mit ihrem gesamten Zubehör unter Zwangsverwaltung gestellt. Zur Begründung dieser Maßnahme haben die Tschecho-Slovakischen Behörden auf die Österreichische Verordnung vom 29. Juli 1916 hingewiesen, nach der in Ausübung des Vergeltungsrechtes
22v
gewisse in Österreich befindliche feindliche Vermögenswerte mit Beschlag belegt werden können. Diese Begründung ist schon deshalb völlig unhaltbar, weil in Deutschland die Tschecho-Slovakischen Privatrechte keinerlei besonderen Ausnahmenbestimmungen unterworfen sind. Seitens der Deutschen Regierung ist daher gegen die Einleitung der Zwangsverwaltung nachdrücklich Einspruch erhoben worden. Bisher ist eine
23r
Stellungnahme der Tschecho-Slovakischen Regierung in der Angelegenheit nicht erfolgt, sodass zur Zeit neue Vorstellungen durch die Deutsche Verwaltung in Prag veranlasst worden sind.
Empfohlene Zitierweise
[Bergen, Carl-Ludwig Diego von] an Pacelli, Eugenio vom 04. August 1919, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 2863, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/2863. Letzter Zugriff am: 29.04.2024.
Online seit 04.06.2012.