Dokument-Nr. 3180

Preußische Regierung: Pro-Memoria. Berlin, 29. Dezember 1919

1.) Die Preußische Regierung nimmt in Übereinstimmung mit der Reichsregierung den Standpunkt ein, dass auch nach Erlass der neuen Reichsverfassung die zwischen dem Heiligen Stuhl und Preußen abgeschlossenen Verträge vorläufig weiter zu Recht bestehen. Um die Landesgesetzgebung mit der Reichsverfassung, soweit erforderlich, in Einklang zu bringen, wird es als notwendig erachtet, dass alsbald mit dem Heiligen Stuhl entsprechende Verhandlungen eingeleitet werden.
2.) Die Preußische Regierung erachtet eine beschleunigte Wiederbesetzung des durch das Ableben des Kardinal von Hartmann erledigten erzbischöflichen Stuhles von Köln durch Wahl nach Maßgabe der Bulle de salute animarum und des diesbezüglichen Breve Quod de fidelium für erwünscht. Gleichzeitig ist die Preußische Regierung bereit, dem Vorschlag des Herrn Nuntius Pacelli entsprechend zu erklären, dass die jetzige Wahl nicht als Präzedenzfall für die künftige Regelung ihres Verhältnisses zum Heiligen Stuhl betrachtet werden soll.
Empfohlene Zitierweise
Preußische Regierung, Pro-Memoria, Berlin vom 29. Dezember 1919, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 3180, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/3180. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 14.01.2013.