Evangelische Militärseelsorge in der Weimarer Republik

Nach der Kapitulation der deutschen Streitkräfte 1918 und dem Versailler Vertrag 1919, der das stehende Heer auf 100.000 Mann reduzierte, wurde die überkommene evangelische Militärseelsorge provisorisch fortgeführt. Nachdem Feldpropst Max Wölfing Ende 1918 aus dem Dienst ausgeschieden war, nahm Erich Schlegel ab Januar 1919 die Geschäfte wahr. Das Gesetz über die Organisation der Reichswehr vom 23. März 1920 sicherte den Fortbestand der evangelischen Militärseelsorge. Schlegel wurde zum Feldpropst ernannt. Im August 1929 fasste das Reichswehrministerium die einschlägigen Erlasse und Verordnungen in einer "evangelisch-militärkirchlichen Dienstordnung für das Reichsheer und die Reichsmarine" zusammen. Planmäßig angestellte Militärpfarrer und nebenberuflich vertraglich beauftragte Zivilgeistliche, also die Standortpfarrer, leisteten die Militärseelsorge. Der Bekenntnisstand sowie die Durchführung von Gottesdiensten und Amtshandlungen entsprach den Vorgaben der Landeskirche am jeweiligen Standort. Der Feldpropst wurde vom Reichspräsidenten mit Zustimmung des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses ernannt und war unmittelbarer Vorgesetzter der Militärpfarrer. 1926 erschien ein "evangelisches Gesang- und Gebetbuch für das Reichsheer und die Reichsmarine".
Literatur
SCHÜBEL, Albrecht, 300 Jahre evangelische Soldatenseelsorge, München 1964, S. 56 f., 63-68.
Empfohlene Zitierweise
Evangelische Militärseelsorge in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1320, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1320. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 26.06.2019.
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