Entwurf der Bayerischen Verfassung 1919, Beziehungen von Kirche und Staat

Bereits im November 1918 begannen im Auftrag der Revolutionsregierung die Arbeiten an einer neuen bayerischen Verfassung. Der erste Entwurf war schon im Dezember 1918 fertig. Der dritte Verfassungsentwurf vom Februar 1919, der maßgeblich von Josef von Graßmann und Robert Piloty ausgearbeitet worden war, ging Ende März an die Ministerien. Im Mai 1919 entstand auf der Grundlage der Stellungnahmen der Ministerien die Regierungsvorlage eines "Entwurfs einer Verfassungsurkunde für den Freistaat Bayern", der am 28. Mai 1919 an den Verfassungsausschuss des Landtages übersandt wurde.
Die Grundlage der folgenden Verfassungsberatungen bildete das Bamberger Abkommen vom 30. Mai 1919, auf dessen Grundlage eine Regierungskoalition zwischen Mehrheitssozialdemokraten (MSPD), Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Demokratischer Partei (DDP) unter Johannes Hoffmann geschlossen wurde. Sie forderte u.a. die Gleichberechtigung aller Religionsgesellschaften und die Freiheit ihrer religiösen Betätigung unter staatlichem Schutz und die weitgehende Bestätigung der Hoffmannschen Schulpolitik, so der Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht, des unbeschränkten Elternrechts bei der religiösen Erziehung ihrer Kinder und der Einführung der Simultanschule als Regelschulform.
Am 16. Juni begann der Verfassungsausschuss des Landtages seine Beratungen. Bis zum 11. August wurden in 21 Sitzungen zwei Lesungen durchgeführt. Obgleich die Verfassungsberatungen der Weimarer Nationalversammlung noch nicht abgeschlossen waren, spielten die dortigen Entscheidungen eine maßgebliche Rolle. Dies galt insbesondere für das Verhältnis von Kirche und Staat sowie für die Schul- und Kulturpolitik, deren Rahmen die Artikel 135 bis 149 der Weimarer Reichsverfassung bildeten. So wurden trotz des Einspruches der beiden Vertreter der BVP, Heinrich Held und Georg Wohlmuth, nur graduelle Abweichungen von der Reichsverfassung in die Bayerns aufgenommen.
Quellen
Entwurf der Verfassungsurkunde für den Freistaat Bayern, in: EHBERGER, Wolfgang, Bayerns Weg zur parlamentarischen Demokratie. Die Entstehung der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919 (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 29), München 2013, S. 352-371.
Entwurf der Verfassungsurkunde für den Freistaat Bayern, in: Verhandlungen des Bayerischen Landtags 1919, Beilagen, Beilagenbd. 1, München [1919], S. 111-120, in: geschichte.digitale-sammlungen.de (Letzter Zugriff am: 24.09.2014).
Literatur
Bamberger Abkommen vom 30. Mai 1919; Schlagwort Nr. 15035.
Bayerische Verfassung vom 14. August 1919, Bamberger Verfassung; Schlagwort Nr. 2116.
EHBERGER, Wolfgang, Bayerns Weg zur parlamentarischen Demokratie. Die Entstehung der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919 (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 29), München 2013, S. 181 f., 262-269.
SCHMIDT, Lydia, Kultusminister Franz Matt (1920-1926). Schul-, Kirchen- und Kunstpolitik in Bayern nach dem Umbruch von 1918 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 126), München 2000, S. 56, Anm. 151.
Empfohlene Zitierweise
Entwurf der Bayerischen Verfassung 1919, Beziehungen von Kirche und Staat, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 5034, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/5034. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 17.12.2014.
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