Instructio Austriaca, Reskript Pius' IX. 1855/1856

Die Instructio Austriaca von 1855/56 war eine kirchenrechtliche Auslegung über die katholische Ehe in Österreich. Sie war seiner Zeit das erste Partikulargesetz dieser Art weltweit. Die Besonderheit dieser Instruktion bestand darin, dass die kirchlichen Bestimmungen über die Gültigkeit, bzw. das Wesen der Ehe als staatliches Reformgesetz mit zivilrechtlichen Konsequenzen vorgestellt wurden. Dennoch galt nach wie vor parallel das ABGB. Die Instructio galt als Wegbreiter für das Konkordat mit Österreich, das 1855 in Kraft trat.
Pius IX. wollte nicht als Urheber der Instructio erscheinen, da er der Kirche die alleinige Kompetenz in Fragen des Eherechts zusprach. Er billigte 1856 eine überarbeitete Fassung der Instruktion, in der der Papst nicht mehr auftauchte, sondern der Münchener Nuntius Michele Viale-Prelá die Instruktion in eigenem Namen und auf private Empfehlung übersandte. Sie wurde schließlich im selben Jahr publiziert und trat 1857 in Kraft.
Literatur
POTOTSCHNIG, Franz, Staatlich-Kirchliche Ehegesetzgebung im 19. Jahrhundert (Instructio Austriaca). Problematik – Auswirkungen – Gegenwartsbedeutung einer österreichischen Rechtsreform (Kirche und Recht B 11 / Beihefte zum Österreichischen Archiv für Kirchenrecht), Wien 1974, S. 131, 141, 212, 261 f., 265.
IHLI, Stefan, Kirchliche Gerichtsbarkeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart im 19. Jahrhundert, Berlin 2008, S. 31-36.
Empfohlene Zitierweise
Instructio Austriaca, Reskript Pius' IX. 1855/1856, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 9096, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/9096. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 20.12.2011, letzte Änderung am 14.05.2013.
Als PDF anzeigen