TEI-P5
Kirchliches, in: Rheinisches Volksblatt
2. Abschrift.
Trauergeläute
ist in den grösseren Kirchen der Diözese am Sonntag, den 14. d. Mts., von 12 bis 12 1/4 Uhr mittags angeordnet worden. Möge es unser Volk zurückrufen von den unheilvollen Wegen der Genuss- und Vergnügungssucht, zu ernster Selbsteinkehr mahnen und es auf Gott hinweisen, der noch deinen [sic] Deutschen verlassen hat, wenn nur die Deutschen ihn nicht verlassen haben.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 01.09.2016.
Dokument-Nr. 13211
Kirchliches, in: Rheinisches Volksblatt
, Nr. 11, vor dem 14. Januar 1923
ist in den grösseren Kirchen der Diözese am Sonntag, den 14. d. Mts., von 12 bis 12 1/4 Uhr mittags angeordnet worden. Möge es unser Volk zurückrufen von den unheilvollen Wegen der Genuss- und Vergnügungssucht, zu ernster Selbsteinkehr mahnen und es auf Gott hinweisen, der noch deinen [sic] Deutschen verlassen hat, wenn nur die Deutschen ihn nicht verlassen haben.