Dokument-Nr. 13753
[N. N.]: Bescheinigung. [München], 24. November 1923
Die den Beförderungspapieren beizufügende Ausfuhrerklärung wird nachstehenden Vermerk tragen:
"Es handelt sich um ein Geschenk an den Heiligen Vater, wofür sein Gegenwert nicht entrichtet wird. Angabe in Reichsmark ist daher zulässig. Devisenablieferung entfällt."
[Unterschrift unlesbar]