Dokument-Nr. 18587
Giacomelli, Josef: [Kein Betreff]. Bruneck, 04. Dezember 1925
Im Namen Sr. Majestät Vittorio Emanuele III durch die Gnade und den Willen der Nation König von Italien!
Der Richter bei der Prätur Bruneck, Dr. Josef Giacomelli hat verkündet folgendes
Urteil:
In der Strafsache gegen Rudolf Kaps,
beschuldigt
der Übertretung nach Arz. 93 des Gesetzes über das öffentliche Sicherheitswesen, weil er es unterlassen hat, sich innerhalb des 22. Nov. 1925 beim Commandanten der kgl. Carabinieri Station St. Johann auf Grund des ihm von der kgl. Unterpräfektur Cavalese ausgestellten zwangsweisen Reisebefehles zu melden.
Auf Grund der heutigen Verhandlung nach den Vorträgen des öffentlichen Anwaltes, des Verteidigers und des Angeklagten selbst, welcher als erster und letzter das Wort hatte;
in der Annahme, dass gemäss dem Protokolle vom 24. Nov. 1925 Kaps Rudolf dem Gerichte zur Anzeige gebracht und vorgeführt wurde, um sich wegen des rubrizierten Vergehens zu verantworten;
dass er in der öffentlichen Verhandlung ein ausdrückliches Geständnis abgelegt hat und dadurch die strafrechtliche Verantwort
dass unter Berücksichtigung der Umstände, welche die Tat begleiteten und bestimmten, die Strafe im Aussmasse von 10 Tagen Arrest verhängt werden kann, und dass der Verurteilte verpflichtet ist, die Prozesskosten und die Urteilsgebühr zu bezahlen;
Aus diesen Gründen:
auf Grund und in Gemässheit der Art. 93 des Gesetzes über das öffentl. Sicherheitswesen vom 30. Juni 1889 Nr. 6144, und Art. 422, 429, Strafprozessordnung
wird entschieden:
Kaps Rudolf ist schuldig, der oben bezeichneten strafbaren Handlung und wird zur Strafe des Arrestes in der Dauer von 10 Tagen und zur Tragung der Prozesskosten und der Urteilsgebühr verurteilt.
So entschieden in Bruneck, bei der Verhandlung am 4. Dezember 1925.
Der Kanzlist: Zaratin eh.
Der Richter: Dr. Giacomelli eh.
1↑hds. von
unbekannter Hand, vermutlich vom Verfasser, gestrichen