Dokument-Nr. 18604
Didaktische Leitung Cles: Ausschluss vom Religionsunterricht wegen dessen Erteilung in deutscher Sprache. Drohung mit Anwendung von Waffengewalt. Cles, 25. Dezember 1925
"Didaktische Leitung Cles.
Cles, 10. Dezember 1925.
Nr. 404
Gegenstand: Hochwürden Vigl Johann in Proveis. Ausschliessung aus dem Unterricht.
An den
hochwürdigen Herrn Vigl Johann,
Proveis.
In Durchführung der vom kgl. Schulinspektor von Mezolombardo [sic] mit Schreiben vom 5. Dezember 1925, Nr. 67/4 erhaltenen Weisung habe ich die Pflicht, Ihnen mitzuteilen, dass Sie auf Grund des Erlasses des kgl. Schulamtes in Trient vom 24. November 1925 Nr. 14330 vom Amte eines Katecheten der Schule in Proveis wegen des Widerstandes, den sie gegen die sprachliche Neuordnung der Schule leisteten, ausgeschlossen sind.
Sie dürfen daher in der Schule keinen Unterricht erteilen. Die bischöfliche Kurie in Trient ist von der getroffenen Massregel verständigt und zugleich gebeten worden, für Ersatz zu sorgen.
Der kgl. didaktische Leiter
Unterschrift: G. Filippi eh."
Nach Erhalt dieses Dekretes setzte Herr Kurat Vigl den Religionsunterricht in der Schule fort, weil das Ordinariat Trient mitgeteilt hatte, dass es Sache der kirchlichen Behörde sei, zu entscheiden, wie lange der Katechet in der Schule zu verbleiben habe. Daraufhin erhielt Kurat Vigl folgendes amtliche [sic] Schreiben mit der Drohung, im gegebenen Falle den Zutritt zum Schulhaus mit Waffengewalt zu verwehren.
116r
"Kgl. didaktische Leitung
Cles.Cles, 21. Dezember 1925.
Nr. 404
Gegenstand: Hochwürden Johann Vigl in Proveis.
An den Hochwürden Herrn
Johann Vigl,
Proveis.
Mit Bezugnahme auf den Brief, welchen Euer Hochwürden am 14. Dezember 1925 an das kgl. Schulamt richteten, beauftragt mich das kgl. Schulamt mit Schreiben vom 19. Dezember 1925, Nr. 15.417, Ihnen Folgendes mitzuteilen:
Der bischöflichen Kurie untersteht er hochwürdige Johann Vigl als Priester und als Religionslehrer in der Kirche; in jenem Augenblicke, in welchem er in die Schule eintritt, ist er eine staatliche Lehrkraft und untersteht dem kgl. Schulamte, welches übrigens im Einvernehmen mit der bischöflichen Kurie vorgeht.
Hochwürden Johann Vigl möchte daher in der Kirche die Religion lehren, aber in der Schule hat er mit keinem Fusse wieder einzutreten.
Davon hat er sich zu überzeugen und er hat der vom kgl. Schulamte getroffenen Verfügung zu gehorchen. Im gegenteiligen Falle würde sich die Schulbehörde vor die unangenehme Notwendigkeit gestellt sehen, ihm den Eintritt in die Schule durch die kgl. Carabinieriwaffe zu verwehren und ich glaube, dass er Besonnenheit genug besitzt, um einen solchen Zwischenfall nicht hervorrufen zu wollen.
Kgl. Schulamt
Unterschrift: Rocco [sic] e.h.