Dokument-Nr. 3688
[Unbekannt] an [Unbekannt]
Magdeburg, 29. April 1925
Von dortiger geschätzter Seite wurden Sie mir namhaft gemacht und wurden als eine Katholikin geschildert, die noch fest an ihrem Glauben hält, und die auch durch die Tat schon öfter gezeigt hat, dass sie eine Katholikin ist.
Im Jahre 1903 wurde mit Genehmigung des hl. Vaters Leo XIII. ein Orden gestiftet Laterankreuz genannt, womit solche geschmückt werden sollen, die sich um des Papstes Hauptkirche, der Erzbasilika aller Kirchen des Erdkreises Mutter und Haupt, Verdienste erworben hätten. Der Orden wird in Silber (und in Gold) am roten Band mit blauer Borte verliehen, wird direkt vom Kapitelsaal zu Rom vom Erzbischof von Rom (Nicäa) Kanoniker der Laterankirche mit einem Diplom zugesandt und ist, wie Sie aus nachstehendem Auszuge und wörtlicher Übersetzung des Diploms zu ersehen belieben, zu tragen:
"haben wir daher aus freien Stücken beschlossen im Auftrage und Namen des Papstes dir das oben genannte Ehrenabzeichen in Silber zu
53v
verleihen, welches du, wie es
die Ritter zu tragen pflegen, an der linken Seite der Brust bei Versammlungen der
Katholiken, bei Festfeiern, bei der Feier hl. Gottesdienste, selbst im Vatikan auch in
Gegenwart des Papstes tragen mögest."Die Verleihung des Ordens wird im Staatsanzeiger veröffentlicht. Wie oben schon erwähnt, wurden Sie für diesen Orden namhaft gemacht und ich glaube sicher, dass Sie als strenge Katholikin in den schweren Tagen, die die Kirche zur Zeit zu kämpfen hat, auch Ihr Schärflein beitragen und dafür als ein äußeres Zeichen der Anerkennung oben genannten Orden in Silber erhalten.
Nur ein außeres [sic] Zeichen der Anerkennung der Verdienste ist der Orden, von Menschen gar nicht zu bemessen ist die innere Anerkennung, bringt doch Gutes, das für die Kirche getan wird, dem Spender wieder Gutes in weit höherem Maasse [sic] und ruht der Segen der Kirche jeder Zeit in Ihrer Familie.
Irgend welche Kosten sind mit der Verleihung nicht verbunden: die Verleihung bedingt nur ein Verdienst um die Kirche, eine freiwillige Spende, die jedoch den Betrag von Mk 500,- nicht unterschreiten soll. Die Spende ist einzusenden an:
Rechtsanwalt u. Notar A. Mölders
Magdeburg Wilhelmstr. 1
für Generalkonsul Dr. Carl Freytag Magdeburg
54r
und wird von letztgenanntem Herrn
weitergeleitet.Es steht Ihnen auch frei, bei Übersendung der Spende den Vermerk zu machen, dass der Betrag erst dann weitergeleitet werden soll, wenn der Orden in Ihrer Hand ist.
In ca 14 Tagen können Sie im Besitz des Ordens sein.
Ich glaube sicher, sehr geehrtes gnädiges Fräulein, dass Sie diese wenigen Zeilen veranlassen werden, Gutes für die Kirche zu tun und dass ich Sie in Bälde um dieser seltensten und glücklichsten Auszeichnung beglückwünschen kann.
Mit kath. Gruss
ergebenst
[Unterschrift unlesbar]