Dokument-Nr. 5430
Held, Heinrich an Pacelli, Eugenio
München, 30. Dezember 1924
Abschrift.
Euere Exzellenz!
Bei den Verhandlungen im Verfassungsausschuß des Landtages über den Entwurf eines Mantelgesetzes zum neuen Konkordat mit dem Heiligen Stuhl und zu den Verträgen mit den Evangelischen Kirchen wurden von verschiedener Seite Zweifel über die Auslegung einiger Vertragsbestimmungen geäußert. Die Staatsregierung hat diese Bestimmungen unter sorgfältiger Berücksichtigung ihrer Eigenschaft als Vertragsbestimmungen erläutert, konnte jedoch bisher auch durch wiederholte Erklärungen nicht alle geltend gemachten Bedenken voll beheben.
Zur Sicherung der Annahme der Gesetzesvorlage und der damit verbundenen Genehmigung des Konkordats durch den Landtag muß es die Staatsregierung insbesondere auf Grund der inzwischen mit den Koalitionsparteien geführten Verhandlungen als geboten betrachten, auch in der Vollversammlung des Landtages zum Konkordat und zu einigen Bestimmungen desselben, ebenso wie zu den entsprechenden der Vorträge mit den Evangelischen Kirchen, authentische Erklärungen abzugeben, die durch Erklärungen der Koalitionsparteien ausdrücklich angenommen und zum Beschluß des Landtages erhoben werden.
Euer Exzellenz beehre ich mich anruhend den Entwurf
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der hiernach
seitens der Staatsregierung in Aussicht genommenen authentischen Erklärung zum Konkordat zur
geneigten Kenntnisnahme ergebenst zu überreichen.Mit der Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung habe ich die Ehre zu sein
Euerer Exzellenz
ganz ergebenster
gez. Dr. Held
Ministerpräsident.